21/02/2011: Mindestlöhne in der Leiharbeit und weiteren Branchen

Auch wenn die FDP keine Notwendigkeit sah und die Aufnahme der Leiharbeit in das Entsendegesetz bisher immer kategorisch abgelehnt hatte: wirklich überraschend ist der Beschluss zur Einführung eines Mindestlohns in der Leiharbeit nicht, hatten doch selbst die Arbeitgeber angesichts der bevorstehenden Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts für Arbeitnehmer aus allen 27 EU-Ländern ab Mai 2011 vor Lohndumping in der Leiharbeitsbranche gewarnt und eine Lohnuntergrenze gefordert (siehe 12.10.2010). Nun endlich hat die Politik reagiert.

Wie Welt Online dazu meldet, hätten sich die Regierungskoalition und die SPD im Zuge ihrer Einigung auf ein Hartz-IV-Reformpaket darauf verständigt, für die etwa eine Million Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Für sie werde im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auf der Grundlage der tariflich vereinbarten Mindestlöhne eine Lohnuntergrenze festgelegt, die ab 1. Mai greifen solle, und die nach Informationen von Spiegel Online auch in verleihfreien Zeiten nicht unterschritten werden dürfe.

Geplant seien ferner auch verbindliche Mindestlöhne für das Wach- und Sicherheitsgewerbe (inkl. Geldtransporte) und die Weiterbildungsbranche. Sowohl die Sicherheitsdienstleistungen (Wach- und Sicherheitsgewerbe) als auch die Aus- und Weiterbildungsbranche hatte die damalige Große Koalition bereits im April 2009 in das Entsendegesetz aufgenommen (siehe § 4 AEntG). Im Falle der Weiterbildungsbranche hatte es der Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium bislang abgelehnt, einen von den Gewerkschaften und Arbeitgebern vereinbarten Mindestlohntarifvertrag für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich zu erklären (siehe 06.10.2010). Im Sicherheitsgewerbe ist erst kürzlich durch die Tarifparteien beantragt worden, einen bundesweit gültigen Mindestlohn-Tarifvertrag für allgemein verbindlich zu erklären (siehe 16.02.2011). Eine Zustimmung des zuständigen Tarifausschusses steht dazu noch aus.

Quellen: Welt Online vom 21.02.2011
  Spiegel Online vom 21.02.2011