Das Orientierungspraktikum (OP) kann nach dem 2., 3., 4. oder 5. Semester durchgeführt werden. Es hat einen Umfang von 4 Wochen (Vollzeittätigkeit) oder 120 Stunden (Teilzeittätigkeit) und kann als Sozial- / Vereins- / oder Betriebspraktikum abgeleistet werden.

Im OP sollen die Studierenden außerschulische Berufsfelder kennenlernen und im Rahmen der Möglichkeiten Tätigkeiten übernehmen, die ihnen die Erkundung des jeweiligen Handlungsfeldes erleichtern.



Informationen zum Modul B.BW.030
(Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistung)

  • Neben der reinen Tätigkeit im OP muss grundsätzlich noch das Modul B.BW.030 mit der entsprechenden Prüfungsleistung (Praktikumsbericht) absolviert werden. Die in diesem Modul angebotenen Begleitveranstaltungen dienen dabei der Reflexion der gemachten Praxiserfahrungen. Nähere Informationen zu den begleitenden Lehrveranstaltungen sowie zum Praktikumsbericht finden Sie im dazugehörigen Informationsblatt im Bereich "Dokumente auf einen Blick" auf dieser Seite.

Anerkennung von absolvierten Tätigkeiten

  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Tätigkeiten bzw. Praktika, die vor dem Studium und nach Beendigung der Schulausbildung oder während eines anderen Studiums erbracht worden sind, als OP anerkannt werden. Welche Tätigkeiten als OP anerkannt werden können finden Sie hier.

    Nach Abschluss des Praktikums müssen Sie beim Studiendekanat Lehrer*innenbildung immer einen „Antrag auf Anerkennung der ausgeübten Tätigkeit als OP“ stellen und einen entsprechenden Nachweis über die tatsächliche Dauer Ihrer Tätigkeit beifügen. Eine mögliche Vorlage für den Tätigkeitsnachweis finden Sie hier. Den ausgefüllten Antrag mit dem entsprechenden Tätigkeitsnachweis senden Sie zur Anerkennung Ihrer Tätigkeit bitte im PDF-Format via Mail direkt an robert.mueller@zentr.uni-goettingen.de.