Hilfe zum Learning Agreement
Ein Learning Agreement dient mehren Anliegen: die Studierenden sollen sich mit diesem Formular bei der Gastuniversität für Kurse anmelden und zuvor mit dem Programmkoordinatoren die Auswahl der Kurse besprechen. Dann wird das Learning Agreement unterschrieben an die Partneruniversität gesandt. Wenn die Gast-Institution ein eigenes Formular übersendet, sollte dies mit dem Koordinator besprochen werden und ersetzt ggf. das zuvor versandte Dokument der Uni Göttingen.
Bei der Auswahl der Kurse muss darauf geachtet werden, dass damit der Stundenplan erstellt wird. Eine einfache Übernahme von Kursen mit interessanten Titeln ist nicht ausreichend. Es muss darauf geachtet werden, dass die Kurse auch zeitlich passen, also im jeweiligen Semester angeboten werden und sich in der Semesterwoche nicht überschneiden. Der Umfang der Lehrveranstaltungen sollte etwa 30 ECTS betragen.
Ist die Auswahl der Kurse dann getroffen, können parallel die Anerkennungen von Studienleistungen geprüft werden. Zunächst muss der Studierende im Flexnow unter Statistiken nachschlagen, ob die Leistung bereits anerkannt worden ist. Immer wenn dies für den gleichen Studiengang erfolgte, ist die Anerkennung weiter gültig, auch eine vorherige Nicht-Anerkennung hat Bestand. Eine erneute Prüfung findet dann nicht statt. Bei Anerkennungen älter als 5 Jahre fragen Sie bitte kurz nach! Die Anerkennung ist für alle Studiengänge gegeben, wenn in den Übersichten eine Moduläquivalanz genannt ist. Dann ist dort das Göttinger Modul mit Name und Kursnummer vermerkt. Mastermodule sind nur im Master erlaubt, Bachelormodule nur im Bachelor.
Vor Ort kommt es immer wieder zu dem Umstand, dass Kurse umgewählt werden müssen. Dann ist umgehend Kontakt mit der Heimathochschule aufzunehmen. Erster Ansprechpartner ist der Programmkoordinator. Es muss erneut vom Studierenden geprüft werden, ob die nun gewählten Leistungen bereits anerkannt sind, andernfalls ist erneut ein Antrag zu stellen.