Auslandspraktikum

Das Vertiefungspraktikum kann auch im Ausland absolviert werden. Bitte beachten Sie: Es gelten dieselben Vorgaben für die Erstellung des Berichts wie im Inland. Eine Bescheinigung über die Dauer des Praktikums sowie eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Richtigkeit der im Bericht gemachten Angaben müssen eingereicht werden.

• Informationen über Angebote der Universität finden Sie hier: https://www.uni-goettingen.de/de/576496.html.

Auslandspraktika vermitteln u. a. :