Auslandspraktikum
Das Vertiefungspraktikum kann auch im Ausland absolviert werden. Bitte beachten Sie: Es gelten dieselben Vorgaben für die Erstellung des Berichts wie im Inland. Eine Bescheinigung über die Dauer des Praktikums sowie eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Richtigkeit der im Bericht gemachten Angaben müssen eingereicht werden.
• Informationen über Angebote der Universität finden Sie hier: https://www.uni-goettingen.de/de/576496.html.
Auslandspraktika vermitteln u. a. :
- • DAAD: https://www.daad.de/ausland/praktikum/de/
- • LEONARDO-Programm der EU: https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/auslandspraktikum/de/
- • Bauernverband: https://www.krassgruen.de/finde-ein-praktikum/ins-ausland
- • Carl-Duisberg Gesellschaft: https://www.carl-duisberg-auslandspraktikum.de/service/downloads.html
- • Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ): https://jobs.giz.de/?&search_criterion_entry_level=21
- • studieren weltweit - ERLEBE ES: https://www.studieren-weltweit.de/
- • Schorlemer Stiftung: https://www.bildungsserveragrar.de/bildungswege/weiterbildung/auslandspraktikum /
- • Agrar aktuell: https://www.agrar-aktuell.de/Nachrichten/Jobboerse/Auslandspraktikum /
Falls das Praktikum im Ausland als Basispraktikum anerkannt werden soll, muss der Ausbildungsstand des dortigen Betriebsleiters den rechtlichen Vorgaben für eine Anerkennung eines landwirtschaftlichen Ausbildungsbetriebs in Deutschland entsprechen.
Ein entsprechender Nachweis muss im Vorfeld eingereicht werden.
Bitte auch vorher Rücksprache mit dem Praktikantenamt halten!