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Externe Gutachtende

Sie wurden als externe*er Gutachter*in und ‚critical friend‘ eingeladen, Ihr Fachwissen und Ihre Erfahrungen in die Weiterentwicklung der Studienangebote der Universität Göttingen einzubringen. Mit den Informationen auf diesen Seiten wollen wir Sie bei Ihrer Aufgabe bestmöglich unterstützen.

Die Abteilung Studium und Lehre betreut Sie für die gesamte Zeit Ihrer Teilnahme an unserem Qualitätsmanagementprozess und steht Ihnen für Ihre Anregungen und Fragen zur Verfügung.

Die Basis des QM-Systems der Universität Göttingen sind das zentrale und das dezentrale Verfahren, die sich auf die besonderen Stärken und Traditionen der Universität stützen sowie alle Akteur*innen mit einbeziehen.

In regelmäßigen Qualitätsrunden in den dezentralen Verfahren werden die Studiengänge detailliert betrachtet und bewertet. Alle Stakeholder*innen erhalten die Möglichkeit, über den Studiengang, seine Qualität und seine Entwicklungsperspektiven ins Gespräch zu kommen, gemeinsam Herausforderungen zu bearbeiten und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Auch die Einbindung externer Expertise, Ihrer Expertise als Gutachter*in, erfolgt im Rahmen dieser dezentral organisierten Formate.
Die Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge, die sich aus den gemeinsamen Gesprächen und Herausforderungen ergeben, finden Eingang in den Qualitätsregelkreislauf der jeweiligen Fakultät.

Im zentralen Verfahren, das auf Basis der Ergebnisse des dezentralen Verfahrens punktuell durchgeführt wird, steht die eigentliche interne Akkreditierungsentscheidung im Fokus. Ihre Stellungnahmen unterstützen die Akkreditierungsentscheidung und fließen in diese ein. Eine ad hoc besetzte, universitätsinterne Bewertungskommission führt die Bewertung durch und erstellt einen Bewertungsbericht mit einer Akkreditierungsempfehlung. Das Präsidium trifft dann auf Grundlage der Unterlagen, des Berichtes und der Stellungnahme der Fakultät zum Bewertungsbericht eine Akkreditierungsentscheidung.

Alle ca. 200 Studienangebote wurden für die Einbindung in das QM-System, wie schon zur Programmakkreditierung üblich, in ca. 60 fachlich-inhaltliche Cluster zusammengefasst.

Insgesamt ist das QM-System der Universität Göttingen als zukunftsorientiertes „lernendes System“ konstruiert und ermöglicht einen kontinuierlichen Anpassungs- und Verbesserungsprozess.


Prozessdarstellung Interne Akkreditierung_kurz




Hierfür ist zunächst eine Unterscheidung zwischen der internen Reakkreditierung eines bestehenden Studienangebots/Clusters und der internen Erstakkreditierung eines neu einzuführenden Studienangebots vorzunehmen.

  • Interne Reakkreditierung
  • Nach Ihrer Zusage erhalten Sie Informationen zu den Studiengängen und nehmen an der Qualitätsrunde im dezentralen Verfahren bei der Fakultät teil. Die Qualitätsrunden bieten Ihnen die Möglichkeit, in einem offenen, breiten Ansatz mit allen Statusgruppen und Beteiligten an dem Cluster ins Gespräch zu kommen und aktiv die Entwicklungen und Herausforderungen beurteilen zu können. Im Anschluss an Ihre Teilnahme verfassen Sie für jeden Studiengang Ihre Stellungnahme, für die wir Ihnen Leitfragen als Orientierung zur Verfügung stellen. Für die Erstellung Ihrer Stellungnahmen möchten wir einen Zeitrahmen von ca. 6-8 Wochen nach Ihrer Teilnahme empfehlen, es wird aber eine individuelle Abstimmung stattfinden.

  • Interne Erstakkreditierung
  • Ihre Einbindung in eine Erstakkreditierung findet ausschließlich in Textform, also ohne Besuch vor Ort, statt. Nach Ihrer Zusage erhalten Sie alle relevanten Unterlagen zu dem neuen Studienangebot/dem neuen Cluster sowie Leitfragen, anhand dessen Sie für jeden Studiengang Ihre Stellungnahme erstellen können.

    Nach der Erstakkreditierung und dem Studienbeginn werden alle neuen Studiengänge einem Cluster zugeordnet, in das dezentrale Verfahren und die Qualitätsrunden eingebunden und entsprechend der Akkreditierungsfrist dieses Clusters intern reakkreditiert.


Zum einen werden Ihre Beiträge an die Fakultäten zurückgespielt, um im dezentralen Verfahren berücksichtigt werden zu können. Ihre Anregungen werden also direkt an die Studiengangsverantwortlichen zurückgespielt.

Im zentralen Verfahren wird Ihre Stellungnahme für den Prozess der internen Akkreditierung herangezogen und stellt ein wesentliches Dokument dar, anhand dessen die interne Akkreditierungsentscheidung getroffen wird.


Prozess Einbindung externer Gutachtender

Grundsätzlich sollte beachtet werden, dass wir keine Fachwissenschaftler*innen aus Niedersachsen als fachwissenschaftliche Gutachter*innen beteiligen können.

Daneben orientieren wir uns für unsere Verfahren an den Empfehlungen der HRK zu diesem Thema. Zu Befangenheiten zählen insbesondere:

  • Grundsätzlich ist als Gutachterin oder Gutachter ausgeschlossen, wer an der Universität Göttingen tätig oder eingeschrieben ist; bei Kooperationsstudiengängen oder Joint-Degree-Programmes an einer der an dem Studiengang beteiligten Hochschulen tätig oder eingeschrieben ist oder nach in der Wissenschaft üblichen Regeln als befangen gilt,
  • Verwandtschaftliche oder enge persönliche Verbindungen zu Mitgliedern der Fakultät,
  • Studienabschluss, Promotion oder Habilitation an der betroffenen Fakultät, rückwirkend bis zu fünf Jahren,
  • Tätigkeit an der betroffenen Fakultät, rückwirkend bis zu fünf Jahren,
  • Beteiligung an Bewerbungs- oder Berufungsverfahren, rückwirkend bis zu fünf Jahren,
  • enge wissenschaftliche Kooperation mit Personen an der betroffenen Fakultät, rückwirkend bis zu fünf Jahren,
  • beratende Tätigkeit bei der Gestaltung des Studiengangs/des Clusters,
  • Mitgliedschaft im Hochschulrat oder in wissenschaftlichen Beiräten der Universität Göttingen, rückwirkend bis zu fünf Jahren.

(Vgl. HRK: Leitlinien zu der Benennung von Gutachterinnen und Gutachtern und der Zusammenstellung von Gutachtergruppen für Akkreditierungsverfahren; Entschließung der Mitgliederversammlung der HRK vom 24.04.2018.)