Funding Erasmus+ Staff Mobility

Förderung Erasmus+ Personalmobilität


Verwaltungspersonal, dass für einen Erasmus+ Austausch an eine europäische Partneruniversität ausgewählt wurde, erhält eine Erstattung der realen Fahrtkosten sowie der entstandenen Aufenthaltskosten (Hotelkosten und Tagegeld). Die Beantragung eines Vorschusses ist möglich. Zu beachten ist, dass grundsätzlich nach dem für die Universität geltenden Bundesreisekostengesetz abgerechnet wird. Informationen finden Sie hierzu im Mitarbeiterportal: https://intern.uni-goettingen.de/.
Zu berücksichtigen ist, dass jeweils der An- und Abreisetag abrechnungsfähig ist sowie die Tage an denen der tatsächliche Austausch, z. B. im Rahmen einer organisierten Woche, stattfindet. Der Aufenthalt ist von der aufnehmende Partnereinrichtung nach Ende der Mobilität zu bestätigen.
Werden mit der Mobilität Urlaube (z. B. verlängertes Wochenende) verbunden, so sind die Kosten für diese Tage von den Reisenden selbst zu tragen. Bitte beachten Sie auch hier die im Reisekostenrecht verankerten Bestimmungen.
Sachkosten (z. B. Teilnahmegebühren, Gastgeschenke ) können nicht aus den Mobilitätsmitteln übernommen werden.

Die Modalitäten sowie Rechte und Pflichten der/der Teilnehmer/-in und der entsendenden Einrichtung werden vor Antritt der Mobilität
in einem von beiden Seiten zu unterzeichnenden Grant Agreement geregelt.

Die Abrechnung der Erasmus+ Lehrmobilität erfolgt nach Vorlage aller erforderlichen Dokumente:

  • Vereinbarung zu Fort- und Weiterbildung (Training Agreement)
  • Bestätigung der Gasthochschule (Confirmation)
  • Abrechnungsunterlagen im Original ggfs. mit Erläuterungen, inkl. einem Satz Kopien
  • Dienstreiseantrag sowie Dienstreiseabrechnung (Formulare stehen im Mitarbeiterportal zur Verfügung)

  • Nach Ende der Mobilität werden Sie zeitnah von uns bzw. direkt über den EU-Onlinesurvey eine Aufforderung erhalten, einen Onlinebericht
    im Mobility Tool abzugeben. Der Bericht ist innerhalb von 30 Tagen nach Mobilitätsabschluss abzugeben. Nach der Berichterstattung
    erfolgt die abschliessende Abrechnung der Erasmus+Personalmobilität.