Hinweise zu Bachelor- und Masterarbeiten



Eine gelungene Betreuung der Arbeiten ist nur durch regelmäßige Absprache gewährleistet.
Weiterhin wird darum gebeten, dass wenn der Wunsch besteht, eine Arbeit bei Herrn Prof. Dr. Christoph Bräuer zu schreiben, sich rechtzeitig mit ihm in Verbindung zu setzten.

Die Arbeiten haben keine festgelegten Fristen zur Anmeldung. Die Studierenden können sich für die Arbeit anmelden, wenn sie die geforderten Bedingungen (Anzahl der Credits etc.) erfüllen. Es ist darauf zu achten, dass sich die Studierenden nicht in einem Urlaubssemester befinden und die Arbeiten rechtzeitig abgeben, um eine fristgerechte Zeugnisausstellung (Dauer i.d.R. 4-6 Wochen) und die damit verbundenen weiteren Bewerbungen zu garantieren.
Bitte informieren Sie sich über die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit und Masterarbeit über die oben stehenden Links. Die Arbeiten können vor dem vom Prüfungsamt festgelegten Termin abgegeben werden. Die Arbeiten können im speziellen Fall um maximal 4 Wochen verlängert werden. Wird die Abgabefrist nicht eingehalten, so wird die Arbeit mit "nicht ausreichend" (5.0) bewertet. Die Arbeit kann einmal wiederholt werden.

Formale Angaben
Die Bachelor- und Masterarbeiten sind in deutscher Sprache zu verfassen. Der Umfang der Arbeit ist mit den Prüfern abzusprechen. Es wird empfohlen, bei der Masterarbeit 60 Seiten nicht zu überschreiten. Die Bachelorarbeit sollte sich auf nicht mehr als 50 Seiten belaufen.
In der Schriftart Times New Roman soll die Arbeit in Schriftgröße 12 mit 1,5 Zeilenabstand verfasst werden. Ein Rand von 2,5 Zentimetern sowohl links und rechts, als auch oben und unten ist zu empfehlen. Unten sind auch 2 Zentimeter möglich.
Die Arbeiten sind in gebundener Form in zweifacher Ausführung beim entsprechenden Prüfungsamt einzureichen. Auf Wunsch des Prüfers zusätzlich in elektronischer Form. Die Erstellung der Masterarbeit sollte den Zeitraum von 4 Monaten Bearbeitungszeit nicht überschreiten, für die Bachelorarbeit sind 3 Monate angesetzt. Eine Verlängerung ist nur im Einzelfall möglich.
Weiterhin soll die Arbeit ein Deckblatt (Titelblatt), ein Inhaltsverzeichnis, den Text mit den entsprechenden Anhängen, ein Literatur- und Quellenverzeichnis und eine eidesstattliche Erklärung erhalten.