Start-up funding for EU project proposals
Start-up funding for EU project proposals in the area of research and innovation (e.g. Horizon Europe)
If you are interested in applying for start-up funding, please contact the EU Office as soon as possible. We can decide, if you are eligible for start-up funding and if yes, which start-up funding programme best suits your research idea. Our team will gladly assist you with the application process for start-up funding, and in addition, we provide support for all other aspects of drafting an EU project proposal.
The University of Göttingen offers, upon application, financial support for the preparation of EU project proposals, for example in Horizon Europe. This funding is provided either by the Göttingen University Foundation (foundation under private law) or by the University's Presidential Board. Each application will be reviewed and approval depends on the availability of funding. A start-up funding cannot be guaranteed.
Further information (EN)
Additionally, the Europe Programme of the Ministry for Science and Culture of Lower Saxony (MWK) offers, upon application, financial support for the following activities, for example:
- Niedersachsen FIT: Research and innovation days in Brussels for the presentation of the research strengths and innovative ideas of Lower Saxony.
- Niedersachsen BEREIT: Measures for the preparation of project proposals for EU funding programmes.
- Niedersachsen KONSORT: Measures to set up and consolidate project consortia with the intention of acting as the project coordinator of this consortium to jointly apply in an EU funding programme.
The MWK will review each application and approval depends on the availability of funding. A start-up funding cannot be guaranteed.
Further information (DE)
In addition, the Federal Ministry for Education and Research (BMBF) provides start-up funding upon application to support the setting up of project consortia and the development of EU project proposals:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine Richtlinie zur Förderung von grenzüberschreitender Vernetzung und Entwicklung von Projektanträgen für Verbundprojekte in Horizon Europe veröffentlicht. Deutsche Akteure sollen dabei unterstützt werden, gemeinsam mit europäischen Partnern Projektanträge für Verbundprojekte für die thematischen Cluster im zweiten Pfeiler "Global Challenges and European Industrial Competitiveness" von Horizon Europe zu erarbeiten. Ebenso soll die Entwicklung von Projektanträgen für Verbundprojekte innerhalb Europäischer Partnerschaften, die den thematischen Clustern von Horizon Europe zugeordnet sind, unterstützt werden.
- Gefördert werden Einzelvorhaben für die Sondierung, den Auf- und Ausbau von themenspezifischen Konsortien und die Entwicklung der Anträge für Horizon Europe-Verbundprojekte, die durch den Antragstellenden als Koordinator*in eingereicht werden (Research and Innovation Actions (RIA) und Innovation Actions (IA)).
- Nicht gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung eines Antrags für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions, CSA), Maßnahmen der Individualförderung und Preise.
Mit dieser Maßnahme will das BMBF Grundlagen für eine erfolgreiche Beantragung und Durchführung der Projekte legen, die durch deutsche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kommunen oder kommunale Unternehmen koordiniert werden sollen. Die Vorbereitungsphase wird vom BMBF mit bis zu 50.000 Euro über maximal ein Jahr finanziert. Ziel ist es, dass am Ende dieser Phase ein Antrag bei der EU-Kommission eingereicht wird. Der Zugang zur europäischen Forschungs- und Innovationsförderung soll insbesondere exzellenten Einrichtungen ohne bisherige Erfahrung in der Koordination von europäischen Verbundprojekten und entsprechenden Netzwerken ermöglicht werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger (DLR-PT) betraut. Es wird dringend empfohlen, die Förderrichtlinie des BMBF genau zu lesen und vor der Antragstellung mit dem DLR-PT Kontakt aufzunehmen.
Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Anträge sind dem DLR-PT bis spätestens zu folgenden Terminen vorzulegen: 31. Januar, 31. Mai, 30. September. Der erste Einreichtermin ist der 31. Mai 2021, der letzte Einreichtermin ist der 30. September 2023.
Weitere Informationen des EU-Büros des BMBF (DE)
Weitere Informationen zur Bekanntmachung (DE)
Nach wie vor gibt es im Europäischen Forschungsraum (EFR) zwischen den Mitgliedstaaten Unterschiede hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit in Forschung und Innovation. Besonders viele Länder in Mittelost- und Südosteuropa fallen bei der Beteiligung an europäischen Forschungs- und Innovationsprogrammen hinter den europäischen Innovationsführern zurück. Damit Europa als Ganzes sein Potenzial in Zukunft noch besser ausschöpfen kann, sollen diese Länder stärker an den EFR herangeführt und beteiligt werden. Gegenstand der Förderung ist die gemeinsame Antragsvorbereitung von multilateralen Forschungs- und Innovationsprojekten, die auf die Themenbereiche des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, Horizon Europe, sowie auf andere relevante europäische Förderprogramme (im Sinne der beschriebenen Förderziele) ausgerichtet sind. Es sollen insbesondere neue Netzwerke mit den Zielländern der Bekanntmachung etabliert und über den Zeitraum der gesamten Förderung hinweg gepflegt werden. Das Ziel ist, Netzwerke aufzubauen, die auch über den Projektzeitraum hinaus weiter Bestand haben. Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation mit den genannten Zielländern dokumentieren. Zielländer dieser Bekanntmachung sind
- die EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn sowie
- die offiziellen EU-Beitrittskandidaten Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien sowie die potentiellen Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina und der Kosovo.
Die Antragsvorbereitung der Forschungs- und Entwicklungsprojekte erfolgt in zwei Phasen:
- Ziel der ersten Förderphase ist der Auf- oder Ausbau multilateraler Projektkonsortien. Diese sollen geeignete Förderbekanntmachungen identifizieren und benennen, zu denen eine gemeinsame Antragstellung beabsichtigt wird.
- Das Ziel der zweiten Förderphase ist die konkrete Ausarbeitung und Einreichung mindestens eines Projektantrags.
Forschungs- und Innovationsprogramme für die gemeinsame Antragsvorbereitung im Sinne der Bekanntmachung sind z. B.:
- Horizon Europe,
- INTERREG,
- Eurostars,
- weitere Maßnahmen nach Artikel 185 AEUV3.
Andere, nicht in der oberen Liste genannte multilaterale Forschungs- und Innovationsprogramme können auf Antrag und nach Zustimmung durch den Zuwendungsgeber ebenfalls adressiert werden, sofern diese die Förderziele der Bekanntmachung erfüllen.
Von der Förderung explizit ausgeschlossen ist die Vorbereitung von Anträgen für reine Anbahnungs- und Vernetzungsmaßnahmen sowie Individualförderungen (auch jene, die im Rahmen der oben beispielhaft gelisteten Forschungs- und Innovationsprogramme ausgeschrieben werden).
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Projektskizzen bis spätestens zu folgenden Terminen vorzulegen: 28. Februar 2022, 30. November 2022, 27. September 2023, 31. Mai 2024 (vorerst letztmöglicher Einreichtermin). Es wird dringend empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Weitere Informationen (DE)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller*innen in der europäischen Sicherheitsforschung" veröffentlicht. Gefördert werden Aktivitäten, die zur Vorbereitung sowie zur konkreten Ausarbeitung eines EU-Antrags im Horizon Europe (2021-2027) Cluster 3 "Civil Security for Society" erforderlich sind. Der Cluster enthält folgende Förderbereiche ("Areas of Intervention"):
- Disaster-Resilient Societies,
- Protection and Security,
- Cybersecurity.
Liegt zum Einreichungsstichtag der Förderrichtlinie das Arbeitsprogramm für Cluster 3 nicht final vor, können dennoch Projektskizzen eingereicht werden. Dies betrifft vornehmlich die Einreichungsstichtage 2022 und 2024. Diese müssen sich auf einen Themenbereich des Clusters 3 beziehen und unmittelbar nach Veröffentlichung des Arbeitsprogramms eine Überprüfung der inhaltlichen Ausrichtung des Vorhabens im Hinblick auf die tatsächlich veröffentlichten Ausschreibungen vorsehen (Meilenstein). Über die Fortführung des Vorhabens wird schriftlich auf der Basis der Ergebnisse der Meilensteinpräsentation entschieden, nachdem erforderlichenfalls geänderte Arbeitspläne zur Anpassung an eine konkrete Ausschreibung vorgelegt worden sind.
Die im Rahmen dieser Förderrichtlinie förderfähigen Aktivitäten umfassen die Befassung mit dem vorgesehenen Förderinstrument, Arbeiten zur frühzeitigen Aufstellung eines Kernkonsortiums und zur themenspezifischen Netzwerkbildung, bis hin zu der Ausarbeitung und finalen Einreichung des EU-Antrags. Diese Förderrichtlinie zielt primär auf eine deutsche Koordination des EU-Antrags ab. Bei der Erstellung der EU-Anträge soll die Beratung der Nationalen Kontaktstelle (NKS) Sicherheitsforschung (NKS Sicherheit) in Anspruch genommen werden. Die Einbindung weiterer – insbesondere europäischer – Partner (auch Praxispartner) als assoziierte Partner ist explizit gewünscht. Um Wissen dahingehend aufzubauen, wie qualitativ hochwertige und auch im Hinblick auf die formalen und Managementaspekte erfolgreiche Anträge erstellt werden können, ist es ausdrücklich erwünscht, dass der Antragstellende sich durch einen professionellen Akteur in diesem Bereich unterstützen lässt. Die Förderung erfolgt in Form von Einzelvorhaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH bis spätestens:
- 30. April 2021 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2022),
- 15. März 2022 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2023),
- 15. März 2023 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2024),
- 15. März 2024 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2025),
zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Es muss bereits bei der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem Ansprechpartner beim Projektträger aufgenommen werden.
Weitere Informationen zur Ausschreibung des BMBF (DE)
Weitere Informationen zum Cluster 3 des BMBF (DE)
Weitere Informationen zum Cluster 3 der KoWi (DE)
Moreover, the BMBF supports collaborative projects with several partner countries as part of its strategy to promote the internationalisation of science and research. The projects shall contribute to various objectives with respect to cooperation politics, for example, the preparation of follow-up activities such as applications for EU funding including Horizon Europe.