Wie wird die "fachliche Einschlägigkeit" des Vorstudiums festgestellt?

Die Entscheidung, ob ein Vorstudium für den Master-Studiengang "Sportwissenschaften mit den Schwerpunkten Prävention, Rehabilitation und psychosoziale Gesundheit" fachlich einschlägig ist, trifft die Auswahlkommission.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

• Leistungen in der Sportwissenschaft oder Physiotherapie inkl. Sozialwissenschaftliche Methoden (Messmethoden im Sport, Empirische Sozialforschung, Statistik etc.) im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten. Darunter müssen wenigstens 36 Anrechnungspunkte aus Leistungen der Sportwissenschaft und Physiotherapie vorliegen.

Wenn Sie die erforderlichen Studienleistungen zum Bewerbungszeitpunkt nicht in vollem Umfang erfüllen, so gibt es die Möglichkeit einer Zulassung mit Auflagen. Als Auflage können maximal 15 ECTS aus BA-Veranstaltungen innerhalb von 2 Semestern nachgeholt werden ("Lernvertrag").