Wie wird die "fachliche Einschlägigkeit" des Vorstudiums festgestellt?

Die Entscheidung, ob ein Vorstudium für den Master-Studiengang „Geschlechterforschung“ fachlich einschlägig ist, trifft die Auswahlkommission.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
• Nachweis von Leistungen in Geschlechterforschung von mindestens 50 Credits
Auf Antrag an die Auswahlkommission können 15 der benötigten Credits der fachlich einschlägigen Module innerhalb von zwei Semestern nachgeholt werden.