Antrag auf Anfertigung der Diplomarbeit
vor der mündlichen Prüfung


Soll die Diplomarbeit ausnahmsweise vor der
mündlichen Prüfung angefertigt werden, so ist:

1. Ein vom vorgesehenen Betreuer befürworteter
Antrag

2. An den Diplom Prüfungsausschuß
(§21 (7), DPO 26.5.1997) bzw.
Prüfungskommission (§22 (7), DPO 29.7.2004)
zu richten, und

3. Vorher ist beim Prüfungsamt nachzuweisen,
dass alle Prüfungsvorleistungen für die Diplomprüfung
erbracht sind.