Der 4. Georg-August-Moot beginnt

Auch in diesem Jahr haben die Teilnehmer:innen des Grundkurses zum Zivilrecht wieder die Möglichkeit, die obligatorische Zwischenprüfungshausarbeit durch einen Schriftsatz im Rahmen des Georg-August-Moot zu ersetzen. Die diesjährige Akte wird zeitgleich mit der Hausarbeit veröffentlicht; auch der Abgabeschluss ist für Moot-Schriftsatz und Hausarbeit derselbe, nämlich der erste Vorlesungstag des Wintersemesters (23. Oktober 23). Für die Moot-Teilnehmer:innen geht es dann im Wintersemester mit den mündlichen Verhandlungen weiter, die als Schlüsselqualifikationsveranstaltung gewertet werden. Weitere Informationen unter www.georg-august-moot.de.