Externe Arbeiten

Wenn die Arbeit bei Angehörigen oder außerhalb
der Biologischen Fakultät ausgeführt werden soll,
ist die vorherige Genehmigung durch den
Prüfungsausschuß bzw. Prüfungskommission
einzuholen.
Die Unterscheidung zwischen Anleiter und Betreuer
ist dabei besonders zu beachten.

Bei der Anmeldung muss der hauptamtliche Betreuer
der Biologischen Fakultät unterschreiben.

Ausführliche Informationen der biologischen Fakultät finden Sie hier: