Wie wird die "fachliche Einschlägigkeit" des Vorstudiums festgestellt?

Die Entscheidung, ob ein Vorstudium für den Master-Studiengang „Ethnologie“ fachlich einschlägig ist, trifft die Auswahlkommission.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
• Nachweis von Leistungen in Ethnologie, Völkerkunde, Sozial-und/oder Kulturanthropologie, im Umfang von mindestens 50 Credits, darunter
• Nachweis von Leistungen in den Bereichen Qualitative Forschungsmethoden im Umfang von 6 Credits + Grundlagen in außereuropäischer regionaler Ethnologie im Umfang von 7 Credits

Wenn Sie die erforderlichen Studienleistungen zum Bewerbungszeitpunkt nicht in vollem Umfang erfüllen, so gibt es die Möglichkeit einer Zulassung mit Auflagen. Als Auflage können maximal 15 ECTS aus BA-Veranstaltungen innerhalb von 2 Semestern nachgeholt werden ("Lernvertrag").