Wie wird die "fachliche Einschlägigkeit" des Vorstudiums festgestellt?

Die Entscheidung, ob ein Vorstudium für den Master-Studiengang „Soziologie“ fachlich einschlägig ist, trifft die Auswahlkommission.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
• Nachweis von Leistungen in Soziologie von mind. 50 C (inkl. mind. 9 C Soziologische Theorien + mind. 8 C Sozialstrukturanalyse + mind. 8 C Empirie/Statistik)

Wenn Sie die erforderlichen Studienleistungen zum Bewerbungszeitpunkt nicht in vollem Umfang erfüllen, so gibt es die Möglichkeit einer Zulassung mit Auflagen. Als Auflage können maximal 15 ECTS aus BA-Veranstaltungen innerhalb von 2 Semestern nachgeholt werden ("Lernvertrag").