Zivilprozessrechtslehrer-Tagung 2024 in Göttingen

Auf Einladung der Göttinger Juristischen Fakultät und ihres Institutes für Privat- und Prozessrecht tagt die Vereinigung der deutschen, österreichischen und Schweizer Zivilprozessrechtslehrer in der Zeit vom 20. bis 22. März 2024 an der Georg-August-Universität. Es ist ihre erste Präsenztagung nach sechsjähriger Corona-Pause: die letzte der regelhaft alle zwei Jahre abgehaltenen Tagungen fand 2018 in Basel statt; die für 2020 geplante Jubiläumsfeier zum 100. Gründungstag am Gründungsort in Leipzig musste abgesagt werden; das für 2022 in Köln geplante Treffen konnte auch nur virtuell stattfinden. Göttingen richtet die Tagung nach 1980 und 2004 zum insgesamt dritten Male aus, was als Ausdruck besonderer Wertschätzung des Standortes und der Göttinger Forscher erscheint. Göttingen zieht dadurch mit München (1925, 1949, 1966) gleich und schließt zu Wien (1928, 1960, 1970, 2010) auf. Erwartet werden wiederum auch viele ausländische Gäste, u.a. aus Griechenland und der Türkei, aus Norwegen und Japan.
Die diskutierten Themen sind aktuell und vielfältig. Am ersten Plenumstag stehen Digitalisierung und der Einsatz von sog. Künstlicher Intelligenz bei der Rechtsverwirklichung im Mittelpunkt der Erörterungen. Der Göttinger Prof. Dr. PHILIPP M. REUẞ arbeitet auf diesem Gebiet und veranstaltet dazu regelmäßige Digitalisierungskolloquien. Erörtert werden mögliche praktische Umsetzungen unter Beachtung der Garantien rechtsstaatlicher Justizgewährung, aber z.B. auch der Frage, ob und wie möglicherweise die Digitalisierung juristische Berufsbilder (und entsprechend auch universitäre juristische Lehre) künftig verändern kann/soll/muss.
Der zweite Plenumstag beschäftigt sich mit aktuellen rechtspolitischen und rechtspraktischen Herausforderungen. Es geht um Überlegungen zum gesetzlichen Regelungsbedarf für die Prozessfinanzierung. Prof. Dr. Dr. h.c. VOLKER LIPP sieht hier „einen besonders schwierigen Ausgleich zwischen Zivilprozessrecht und anwaltlichem Berufsrecht einerseits, zwischen Rechtschutzsuchenden und Wirtschaftsinteressen andererseits auf dem Prüfstand.“ Thema ist zudem die Umsetzung der EU-Verbandsklage-Richtlinie im neuen im Oktober 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (sog. „VDuG“). „Das rationale Desinteresse Einzelner ist in einer modernen Gesellschaft letztlich nur per kollektivem Rechtsschutz zu überwinden, um individuellen Rechtsschutz auch künftighin hochzuhalten“, erläutert Prof. Dr. JOACHIM MÜNCH, ebenso ein Mitveranstalter der Göttinger Tagung. Außerdem informiert das Bundesministerium der Justiz über aktuelle Reformbestrebungen und Gesetzesvorhaben.