(1) Die Modulprüfungen im Bachelor-Studiengang finden studienbegleitend statt. Sie können lehrveranstaltungsbegleitend ausgestaltet sein. Eine Modulprüfung kann aus Teilmodul- oder Modulteilprüfungen bestehen, die Modulprüfungsergebnisse werden den Studierenden im Online-Prüfungssystem AGROPAG bekannt gemacht. Die Bewertung erfolgt gemäß § 16 Abs. 3 APO.
(2) Modulprüfungen können als:
a) mündliche Prüfung,
b) Klausur,
c) Hausarbeit,
d) Präsentation und Referat oder Korreferat,
e) praktische Prüfung,
f) Projektarbeit
ausgestaltet sein.
Die Prüfungsleistungen nach Satz 1 a-d) finden in der Regel lehrveranstaltungsbegleitend statt. Die Prüfungen nach Satz 1 e) und f) können auch in Form einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung wiederholt werden. Form und Umfang der Prüfungsleistungen regelt § 15 APO.
(3) In einer Projektarbeit soll die zu prüfende Person zeigen, dass sie die selbständige Bearbeitung einer komplexen Problemstellung, in der auf Basis wissenschaftlicher Methoden eigenständig Lösungswege erarbeitet werden, beherrscht. Es kann sich hierbei um Fallstudien, empirische Untersuchungen oder ähnliche Aufgabenstellungen handeln. Die zu prüfende Person stellt die Ergebnisse in der Regel durch mündliche Präsentation oder schriftliche Ausarbeitung dar.
(4) Das Berufspraktikum wird als Pflichtmodul im Umfang von 12 C während des Studiums absolviert. Dazu ist ein Praktikumsbericht zu verfassen, der benotet wird (6 C). Weitere 6 C werden ohne Note für die Durchführung des Praktikums vergeben. Näheres regelt die Praktikumsordnung.