§4 Zulassungsbedingungen

Die Zulassung zur Promotion setzt voraus:
1. Den Abschluß des wissenschaftlichen Studienganges Agrarwissenschaften oder des Magister-Studiums Agrarwissenschaften an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland mit den Noten gut oder sehr gut

oder

den Fachhochschulabschluß mit gehobenem Prädikat (Note 2,0) mit der Auflage
a) einer qualifizierten Vorstellung des wissenschaftlichen Vorhabens

oder

b) eines einjährigen zusätzlichen Studiums der Agrarwissenschaften und Prüfung in 5 Fächern mit einem Gesamtumfang von 40 Semesterwochenstunden, wobei in diesen Prüfungen ein Notendurchschnitt von mindestens 2,5 erzielt werden muß.

2. Den Nachweis, daß die Doktorandin/der Doktorand nach Abschluß des Studiums gemäß Nr. 1 mindestens zwei Semester an der Georg-August-Universität immatrikuliert gewesen ist.

3. Den Nachweis gemäß Anlage 4 über die Abhaltung eines Kolloquiums, in dem die Doktorandin/der Doktorand ihr/sein Dissertationsvorhaben zur Diskussion stellt und an dem außer der Referentin/dem Referenten mindestens ein habilitiertes Mitglied der Fakultät teilnimmt.