Was sind die Zugangsvoraussetzungen für den konsekutiven Master-Studiengang "Psychologie" in Göttingen?



Laut der Zugangsordnung müssen folgende Voraussetzungen für den Zugang zum Master-Studiengang erfüllt sein:

  • Nachweis eines mind. sechssemestrigen Studiums mit Bachelor-Abschluss im Umfang von mind. 180 Credits im Studiengang "Psychologie" (oder einem fachlich eng verwandten Studiengang, siehe fachliche Einschlägigkeit)
  • Feststellung der besonderen Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers


Als besonders geeignet werden diejenigen BerwerberInnen angesehen, die aufgrund ihrer Bachelornote und evtl. zusätzlich ihrer Leistung in bestimmten Bereichen mindestens 50 Zulassungspunkte erreichen.

Je nach dem Ergebnis der Bachelornote (oder der Note eines gleichwertigen Bildungsnachweises) werden Zulassungspunkte wie folgt gutgeschrieben:

MSc_Psy_ZZO_Noten

Zusätzlich können Zulassungspunkte in Abhängigkeit von der Leistung in folgenden Bereichen vergeben werden:

  • 8 Zulassungspunkte bei mind. 12 Credits aus den Bereichen Quantitative Methoden oder Statistik
  • 8 Zulassungspunkte bei mind. 12 Credits im Bereich Psychologische Diagnostik
  • 8 Zulassungspunkte bei mind. 6 Credits im Bereich Experimentalpsychologisches Praktikum
  • 14 Zulassungspunkte, sofern in jedem der folgenden sieben Bereiche jeweils mind. 8 Credits nachgewiesen werden:

    • Allgemeine Psychologie
    • Biologische Psychologie
    • Differentielle Psychologie
    • Entwicklungspsychologie
    • Sozialpsychologie
    • Wirtschaftspsychologie
    • Klinische Psychologie




Maximal 10 weitere Zulassungspunkte können in einem Auswahlgespräch erworben werden.

Grundsätzlich zugangsberechtigt sind darüber hinaus alle BewerberInnen, die ihr Studium zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen haben, aber bereits mind. 150 Credits in einem einschlägigen Bachelor-Studiengang erworben haben.

Alle BewerberInnen müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen bzw. diese gegebenenfalls bis zum 15. November nachweisen.