Masterbewerbung
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Masterstudium an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät in Göttingen interessieren. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren.
Bewerbungsfristen
Eine Bewerbung für das
Sommersemester 2013 war vom 06.10. bis zum 15.11.2012 (Ausschlussfrist) möglich. Zusätzlich gab es vom
01.04. bis zum 05.04.2013 ein
Losverfahren.
Eine Bewerbung für das
Wintersemester 2013/14 war vom 06.04.2013 bis zum 15.05.2013 (Ausschlussfrist) möglich. Zusätzlich wird es voraussichtlich vom 01.-05.10.2013 ein Losverfahren geben.
Den Masterstudiengang "Modern Indian Studies" können Sie nur zum Wintersemester beginnen.
Zugangsberechtigung
Grundsätzlich zugangsberechtigt sind alle Studierenden, die ein fachlich-einschlägiges Bachelor-Studium oder ein damit verwandtes Fach im Umfang von mindestens 180 Credits zu Beginn des Masterstudiums abgeschlossen haben und eine Durchschnittsnote von besser oder gleich 2,5 haben.
Zum Bewerbungszeitpunkt (15.05./15.11.) müssen mindestens 150 Credits nachgewiesen werden. Diese müssen „fachlich Einschlägig“ für den jeweiligen Masterstudiengang sein.
Die Prüfung der „fachlichen Einschlägigkeit“ (bitte durch Studieninhalte belegen) obliegt der Auswahlkommission des jeweiligen Faches. Die genauen Kriterien finden Sie auf den Seiten der entsprechenden Masterstudiengänge.
Die Durchschnittsnote der „fachlich einschlägigen Module“ muss ebenfalls besser oder gleich 2,5 sein.
Bitte lassen Sie sich eine Bescheinigung mit folgendem Wortlaut ausstellen: "Frau/Herr X hat (bisher) 150 Credits bei einer (vorläufigen) Gesamtnote von 2,5 erreicht." Wenn Sie an der Universität Göttingen studieren, können Sie sich diesen Satz über FlexNow generieren.
Alle Bewerberinnen und Bewerber haben die Möglichkeit, ihre
Note durch besondere Kenntnisse
aufzuwerten (bitte entsprechende Nachweise mit der Bewerbung einreichen). Dadurch ist es auch Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Note von 2,6 bis 3,0 möglich, die formale Hürde 2,5 zu erreichen.
Für besondere Kenntnisse, die für das erfolgreiche Absolvieren dieses Studiengangs förderlich sind, werden der Bewerberin oder dem Bewerber maximal 8 Punkte wie folgt gutgeschrieben:
jeweils 2 Punkte für den Nachweis von besonderen fachbezogenen Leistungen, wobei insbesondere folgende Leistungen (jeweils einmal) berücksichtigt werden können:
- Forschungspraktikum im Umfang von insgesamt mindestens 4 Wochen,
- Berufspraktikum oder Berufserfahrung in fachlich einschlägigen Bereichen im Umfang von insgesamt mindestens 4 Wochen,
- Auslandssemester,
- Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung im Umfang von mindestens einem Jahr oder Ehrenamt im Umfang von mindestens 4 Wochen
Auswahlverfahren
Die Bewerberinnen und Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden anhand ihres (ggf. verbesserten) Notendurchschnittes in eine Rangfolge gebracht. Die Rangfolge wird bis zur doppelten Anzahl an Studienplätzen fortgeführt. Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzung als Studienplätze vorhanden sind, so wird mit der doppelten Anzahl an Bewerbern/Studienplätzen ein Auswahl-gespräch geführt.
Falls noch Studienplätze frei sein sollten, so können Sie sich für das Losverfahren vom bewerben. Auch für das Losverfahren gelten die oben genannten Regelungen für die Zugangsberechtigung.
Immatrikulation für Zugelassene im Master
Nachdem Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, müssen Sie bis zum dort genannten Termin die Annahmeerklärung im Studiendekanat einreichen.
Die Immatrikulation erfolgt dann für Bewerberinnen und Bewerber anderer Universitäten über ein Onlineformular der Universität. Studierende der Universität Göttingen können sich mit einem Antrag auf Änderung des Studienverlaufs ebenfalls bis zum 31. März / 30. September umschreiben.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an das Studiendekanat der Sozialwissenschaftlichen Fakultät.