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Universität Göttingen

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Studium International


Patrick Lajoie
Wilhelmsplatz 4
37073 Göttingen
Telefon: +49 (0)551/ 39-9454
patrick.lajoie@zvw.uni-goettingen.de



Studium International
Jan Oberdieck
Wilhelmsplatz 4
37073 Göttingen
Telefon: +49 (0) 551/ 39-9541
Jan.Oberdieck@zvw.uni-goettingen.
de





Weiterführende Informationen



Downloadbereich für Studierende

PROMOS: Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden (PROMOS)


Mit dem Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden (PROMOS) weist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) den deutschen Hochschulen Stipendienmittel zu, die diese nutzen sollen, um deutsche Studierende und Doktoranden mit Stipendien und Fahrtkostenzuschüssen dabei zu unterstützen, studienrelevante Auslandsaufenthalte durchzuführen.

    Förderungsfähige Maßnahmen sind:
  • Studienaufenthalte von Studierenden (1 - 6 Monate)

  • Auslandsaufenthalte von Studierenden zur Anfertigung ihrer Abschlussarbeit(1 - 6 Monate)

  • Praktika von Studierenden außerhalb Europas (6 Wochen bis 6 Monate)

  • Sprachkurse von Studierenden und Doktoranden (3 Wochen bis 6 Monate)

  • Fachkurse von Studierenden und Doktoranden (5 Tage bis 6 Wochen)

  • Studienreisen von Gruppen von mindestens fünf Studierenden oder Doktoranden (max. 12 Tage)



Fristen und Termine
Förderzeitraum: 01.01. bis 28.02. des Folgejahres

Bewerbungsfristen:
31.03. eines Jahres für Förderbeginn ab dem 01.07. des selben Jahres
30.09. eines Jahres für Förderbeginn ab dem 01.01. des Folgejahres

Bewerbung

Für ihre Bewerbung (außer Studienreisen) reichen sie bitte folgende Unterlagen bei Studium International (Patrick Lajoie) ein:

  • 2-seitiger PROMOS-Bewerbungsbogen

  • Motivationsschreiben, das die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug auf das bisherige Studium darlegt (max. 1 Seite)

  • Übersicht über bisher erbrachte Prüfungsleistungen

  • tabellarischer Lebenslauf

  • ggf. Abschlusszeugnisse in Kopie

  • Sprachnachweise, Nachweis über außerfachliches Engagement, Nachweis über Vorbereitungsmaßnahmen (z.B. Interkulturelle Schulung etc.)

  • bei Praktika: Bestätigungsschreiben der Praktikumsstelle mit Angabe der Tätigkeit



Anträge für Studienreisen von mindestens fünf Studierenden/Promovierenden und einer/einem Hochschullehrer/-in von maximal 12 Tagen Dauer bitte mit folgenden Unterlagen bei Studium International (Patrick Lajoie) einreichen:

  • Detaillierte Programmbeschreibung inklusive Zeitplan

  • Einladungsschreiben der ausländischen Hochschule

  • Teilnehmendenliste

  • Darstellung der inhaltlichen Vorbereitung der Teilnehmenden (z.B. durch verpflichtenden Besuch eines Seminars)




    Maßnahmen, die weiterhin vom DAAD direkt gefördert werden
  • Studierende, die für zwei Semester ins Ausland gehen, können sich weiterhin für Jahresstipendien beim DAAD bewerben. (Link)

  • Doktoranden können sich für Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland weiterhin für Jahres- und Kurzstipendien beim DAAD bewerben. Ebenso für Kongress- und Vortragsreisen (Link)

  • Kurzstipendien für Praktika bei deutschen Außenvertretungen, internationalen Organisationen, Deutschen Schulen im Ausland, Deutschen Archäologischen Instituten, Goetheinstituten und bei Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland (DGIA) werden weiterhin vom DAAD vergeben. (Link)

  • Dasselbe gilt für Fahrtkostenzuschüsse für Praktika im Rahmen der Organisationen IAESTE, AIESEC, bvmd, ZAD und ELSA. (Link)



Kombination mit anderen Stipendien:
Stipendien von anderen Stellen werden voll angerechnet, eine Reisekostenpauschale können Empfänger anderer Stipendien nur erhalten, wenn in dem anderen Stipendium kein spezieller Reisekostenzuschuss enthalten ist. Empfänger von Auslandsbafög können keine Reisekostenpauschale aus PROMOS erhalten, da in der Auslandsbafög-Förderung bereits ein Zuschuss zu den Reisekosten enthalten ist. Für genaue Regelungen beachten sie bitten den PROMOS-Leitfaden

Erfolgreiche Bewerber/-innen können monatliche Teilstipendien und/oder Fahrtkostenzuschüsse erhalten. Über die Art der Förderung wird von der Universität entschieden.