24. Mai 2024, Alte Mensa, 12. Göttinger Gesprächen zum Agrarrecht: "Die Novellierung des Bodenschutzrechts"

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie ganz herzlich zu den „12. Göttinger Gesprächen zum Agrarrecht“ unter dem Titel „Die Novellierung des Bodenschutzrechts“ einladen. Diese finden statt am Freitag, 24. Mai 2024.

Ort:
Alte Mensa
Georg-August-Universität Göttingen
Wilhelmsplatz 3, 37073 Göttingen

Der Bodenschutz hat zwei existentielle Bedürfnisse in Einklang zu bringen: zum einen die Bewirtschaftung zwecks Ernährungssicherung, zum anderen der Schutz des Bodens vor schädlichen Veränderungen. Am Ende der Kette politischer Aushandlungsprozesse zum Ausgleich widerstreitender Interessen steht die Gesetzgebung. Insofern bildet das Bodenschutzrecht keine Ausnahme. Das Bundesbodenschutzgesetz ist vor 25 Jahren in Kraft getreten und wurde seitdem nur unwesentlich geändert. Die Ampelkoalition vereinbarte im Koalitionsvertrag, das Bundesbodenschutzrecht zu „evaluieren und an die Herausforderungen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und den Erhalt der Biodiversität anzupassen und dabei die unterschiedlichen Nutzungen [zu] berücksichtigen“. Im Rahmen der 12. Göttinger Gespräche sollen die bestehende Defizite des Bodenschutzrechts durch Eingriffe aus der Landwirtschaft aus naturwissenschaftlich-technischer sowie rechtlicher Sicht herausgearbeitet werden und Lösungsmodelle gesucht und vorgeschlagen werden, durch die beide Interessen des Bodenschutzes und der Bodenbewirtschaftung in Einklang gebracht werden.
Weitere Informationen zur Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Flyer, den Sie auch gerne an Interessierte weiterleiten können.

- Anmelden können Sie sich auf unserer Website.
- Ihre Anmeldung erbitten wir bis zum 10. Mai 2024.
- Die Teilnahme ist kostenfrei.
- Die Teilnehmerzahl ist jedoch begrenzt. Eine Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt.
- Sie erreichen uns unter folgender Mailadresse: Agrarrecht@uni-goettingen.de.

Mit freundlichen Grüßen
José Martinez