Auswahlverfahren/Numerus Clausus/NC
Für zulassungsbeschränkte grundständige Studienfächer wird ein Auswahlverfahren an der Universität Göttingen durchgeführt, sofern mehr Bewerbungen eingehen, als freie Plätze zur Verfügung stehen. Das Verfahren (außer für Medizin und Zahnmedizin) finden Sie hier erläutert - die Auswahlgrenzen sind nicht fest definiert, sondern verlaufen je nach Zusammensetzung der Bewerber/innen.
Die Zugangskritierien und das Bewerbungsportal für Master-Studiengänge und die Modalitäten für Promotions-Studiengänge finden Sie bei der jeweiligen Fächerbeschreibung unter Studienfächer von A - Z.
So wird ausgewählt
In zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen werden die Studienplätze nach den Kriterien Qualifikation und Wartezeit vergeben: In den meisten Studienfächern sind das
- 90% der Studienplätze an die Bewerber mit den besten Punktwerten (Qualifikation)
- 10% der Studienplätze an die Bewerber mit den längsten Wartezeiten.
Dafür wird jeder Bewerber mit seinen Merkmalen in beide Rangreihen eingeordnet; eine Verrechnung beider Merkmale findet nicht statt.
Ergebnisse des Verfahrens
Die Ergebnisse der Auswahlverfahren gelten jeweils nur für das angegebene Semester. Sie finden die aktuellen Verfahrensergebnisse auf den jeweiligen Seiten der Fächer in der Liste Studienfächer von A - Z.
Ein Beispiel: Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.):
Auswahlergebnis zum WS 2007/08 (Hauptverfahren)
Auswahlergebnis zum SoSe 2008 (Hauptverfahren)
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