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Presseinformation: Senat und Stiftungsausschuss machen Weg für neue Präsidentenwahl frei

Nr. 241 - 13.11.2019

Laufendes Verfahren offiziell beendet – Senat bereitet neue Ausschreibung vor


(pug) Das seit Anfang 2019 laufende Verfahren zur Besetzung des Präsidentenamtes der Universität Göttingen ist durch Abbruch beendet. Das hat der Stiftungsausschuss Universität am 13. November 2019 beschlossen. Nachdem der Senat der Universität einen gleichlautenden Beschluss bereits am 23. Oktober 2019 gefasst hatte, ist der Weg für ein neues Verfahren zur Präsidentenwahl frei. Die Trägerstiftung hat die bisherigen Bewerberinnen und Bewerber über den Abbruch informiert.

 

Am 20. Juni 2019 hatte der Senat auf Empfehlung der Findungskommission Prof. (HSG) Dr. Sascha Spoun als Präsidenten der Universität Göttingen für eine sechsjährige Amtszeit vorgeschlagen. Der Stiftungsausschuss Universität bestätigte die Entscheidung noch am selben Tag. Nachdem ein Bewerber beim Verwaltungsgericht Göttingen einen Eilantrag stellte, die Ernennung des gewählten Präsidenten zu untersagen, zog Spoun seine Bewerbung mit Erklärung vom 21. August 2019 zurück. Der Senat sah sich danach außer Stande, auf Grundlage der Empfehlungen der Findungskommission einen weiteren Kandidaten vorzuschlagen.

 

Zur Vorbereitung einer neuen Wahlempfehlung wird der Senat nun eine erneute Stellenausschreibung vorbereiten und eine neue Findungskommission einsetzen. Mit einer neuen Wahlempfehlung ist frühestens im Sommer 2020 zu rechnen. Prof. Dr. Barbara Ischinger, stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsausschusses Universität, sieht in der Entscheidung dennoch mehr als nur einen Verfahrensakt:

 

„Die Entscheidung für den Neustart des Verfahrens trägt Meinungsverschiedenheiten Rechnung, die nach der zunächst einhelligen Zustimmung zur Präsidentschaft von Sascha Spoun innerhalb der Universität aufkamen und zuletzt für Rücktritte einzelner Senatoren sorgten. Der Senat möchte an das bisherige Verfahren der Findungskommission nicht mehr anknüpfen. Um eine Präsidentin oder einen Präsidenten zu finden, müssen alle Gruppen und Beteiligten nun konstruktiv zusammenarbeiten und nach vorn blicken. Der Stiftungsausschuss Universität hat deshalb entschieden, alle Bindungen an zurückliegende Verfahrensschritte durch den förmlichen Abbruch des Verfahrens aufzulösen.“

 

Ab dem 1. Dezember 2019 nimmt Prof. Dr. Reinhard Jahn das Amt des Präsidenten als Beauftragter des Stiftungsausschusses Universität bis zur Aufnahme der Amtsgeschäfte durch einen neuen Präsidenten oder eine neue Präsidentin wahr. Bis dahin übt die Vizepräsidentin für Finanzen und Personal, Dr. Valérie Schüller, das Präsidentenamt kommissarisch aus.