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Elektro- und Elektronikschrott -Wie wir entsorgen


Rücknahme von Elektro-Altgeräten

Am 24. März 2006 trat die letzte Stufe des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft. Auch in unserer Universität werden seitdem ausgediente Elektrogeräte vom Elektrorasiergerät bis zum Küchenherd an die Hersteller zurückgegeben. Die Kosten für die Entsorgung und die Rückgewinnung der darin enthaltenen Materialien tragen die Hersteller. Auf den neueren Geräten befindet sich bereits als Kennzeichnungs-Symbol die durchgekreuzte Mülltonne.
Im Bereich der natur- und geisteswissenschaftlichen Fakultäten und im Bereich Humanmedizin ist die bisher praktizierte Entsorgung des Elektronik- und Elektroschrotts deshalb etwas angepasst worden. Dargestellt sind die Zusammenhänge in den Merkblättern ’Wie wir sortieren - Elektro- und Elektronikschrott-’, welche die Entsorgung der beiden Bereiche darstellen.
Um kostenintensive Nachsortierungen von Schrott zu vermeiden, muss die Entsorgung von vornherein in die richtigen Behälter erfolgen. Das Zentrale Sammellager postiert Gitterboxen an den bekannten Stellen. Bei Bedarf, auch wenn größere Mengen entsorgt werden müssen, werden kurzfristig weitere Behältnisse zur Verfügung gestellt.

Großgeräte werden im Einzelfall gesondert entsorgt.

Nach wie vor gilt, dass infektiöse Geräte vor der Verschrottung durch die Nutzer zu desinfizieren sind. Bei Geräten aus radioaktiv genutzten Bereichen ist vor der Entsorgung die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz zu beteiligen! Dies gilt auch für radioaktive Ionisationsrauchmelder, die im Technischen Gebäudemanagement bzw. Geschäftsbereich Technik anfallen.

Weitere oder fehlende Exemplare der Merkblätter/Poster zum neuen ElektroG können in den Formaten A4 und A3 angefordert werden: sicherheitswesen@zvw.uni-goettingen.de und Tel.: 4378.





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