Professor Dr. Andreas L. Paulus hat seit dem WS 2006/07 den Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, an der Georg-August-Universität Göttingen inne. Seit April 2023 ist er Mitglied der Venedig-Kommission (European Commission for Democracy Through Law) des Europarats. Vom 16. März 2010 bis 3. Juni 2022 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts im Ersten Senat. Zuvor war Paulus Anwalt (Counsel) der Bundesrepublik im LaGrand-Fall (Deutschland / USA) und Berater (Adviser) des deutschen Teams im Certain Property-Fall (Liechtenstein / Deutschland) vor dem Internationalen Gerichtshof. Im Juni 2006 hatte Paulus sich an der LMU München habilitiert und die Lehrbefugnis für öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Verfassungsgeschichte und Rechtsphilosophie erhalten.

Im Juni 2000 wurde Paulus an der LMU München promoviert, von 2004-2006 hatte er einen Lehrauftrag an der LMU München inne. Im Akademischen Jahr 2003-04 lehrte er als Visiting Assistant Professor an der University of Michigan Law School. Im September 2003 erhielt Paulus den Bayerischen Habilitationsförderpreis. Sein erstes juristisches Staatsexamen legte er 1994, sein zweites Staatsexamen 1996 ab. Sein Studium der Rechtswissenschaften hatte ihn an die Universitäten Göttingen, Genf, München und Harvard geführt.

Seine Publikationen behandeln unter anderem Themen aus der Völkerrechtstheorie, dem Recht der Vereinten Nationen, der internationalen Gerichtsbarkeit, den Grund- und Menschenrechten, dem Außenstaatsrecht sowie dem Völkerstrafrecht. Paulus ist Mitherausgeber des englischsprachigen Kommentars zur Charta der Vereinten Nationen (Oxford University Press, 3. Aufl. 2012, 4. Aufl. erwartet für 2024). Seine Habilitationsschrift trägt den Titel „Parlament und Streitkräfteeinsatz in rechtshistorischer und rechtsvergleichender Perspektive“. Die Dissertation mit dem Titel „Die internationale Gemeinschaft im Völkerrecht“ aus dem Jahre 2000 wurde mit dem Fakultätspreis der Juristischen Fakultät der LMU München ausgezeichnet.

Seit 2009 ist Paulus Mitglied des Advisory Board des von ihm mitinitiierten Goettingen Journal of International Law, seit 2012 ist er im Beirat der Friedens-Warte und seit 2015 Mitglied im Advisory Board der Israel Law Review. Seit 2010 ist er Beiratsmitglied des Minerva Center for Human Rights in Jerusalem und Tel Aviv. Seit 2017 ist er Mitglied des Rats der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht. Seit Januar 2020 ist er Vize-Vorsitzender des Präsidiums der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission e.V. Zuvor war er seit 2018 dessen Vorsitzender. Seit 2023 ist Paulus zudem Vertrauensdozent der Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit. Im März 2024 wurde er zum auswärtigen Mitglied der Norwegischen Akademie der Wissenschaften gewählt.