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Master_Education_206_neu

Kontakt:
Geschäftsstelle des ZeUS
Dr. Dirk Jahreis
Waldweg 26, 37073 Göttingen
Tel. +49 (0) 551 / 39-9273
Fax +49 (0) 551 / 39-9266
lehrerbildung@uni-goettingen.de

Sprechzeiten:
Di 11.30 – 14.30 Uhr, Do 11.30 – 13 Uhr





Unterrichtsfächer

Master of Education (M.Ed.) (Lehramt an Gymnasien)


Name des Studienangebots: Master of Education
Abschluss: Master of Education (M.Ed.)
Regelstudienzeit: 4 Semester
Studienbeginn: Wintersemester
Zulassungsvoraussetzungen: Bachelor-Abschlussnote von mindestens 2,5. Bewerber mit einer schlechteren Note müssen eine Zusatzprüfung ablegen.
Sprachvoraussetzungen: s.u.
Bewerbung: Koordinationsstelle Lehrerbildung des Zentrums für empirische Unterrichts- und Schulforschung (ZeUS)
Bewerbungsfrist: 15. August


Darstellung des Studienangebots
Der Studiengang Master of Education für das Lehramt an Gymnasien setzt einen Schwerpunkt auf Theorien, Methoden und Projekte der empirischen Unterrichts- und Schulforschung. Das Programm ist eng an das Zentrum für empirische Unterrichts- und Schulforschung (ZeUS) gekoppelt. Der Studiengang hat sich zum Ziel gesetzt, verstärkt den wissenschaftlichen Nachwuchs in der empirischen Unterrichts- und Schulforschung sowie den Fachdidaktiken zu fördern. Eine Besonderheit des Studienangebots liegt daher in der engen Verknüpfung von Lehre und empirisch ausgerichteter Forschung.
Im Einzelnen umfasst das Studium folgende Kompetenzbereiche und Kreditpunkte: 50 C im Bereich der fachwissenschaftlichen / fachdidaktischen Kompetenzentwicklung, 36 C im Bereich der bildungswissenschaftlichen Kompetenzentwicklung, 8 C für zwei fachdidaktische Praktika in den beiden Unterrichtsfächern, wobei eines der Praktika ein Forschungspraktikum sein kann, 6 C für das Mastermodul und 20 C für die Masterarbeit.
Der Abschluss des Studiengangs berechtigt zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien.


Bewerbungen sind zu richten an die Koordinationsstelle Lehrerbildung des Zentrums für empirische Unterrichts- und Schulforschung (ZeUS) der Sozialwissenschaftlichen Fakultät.

Bewerber, deren Bachelor-Abschlussnote schlechter als 2,5 ist, müssen einen mündliche Zusatzprüfung ablegen.

Sprachvoraussetzungen:
Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen noch ihren Bachelor-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Nachweis hierüber wird geführt gemäß der Prüfungsordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH) durch den Nachweis der Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH 3.