Preisverleihung für die beste Dissertation und die besten Lehrveranstaltungen am 10. Februar 2012
Die Juristische Fakultät der Universität Göttingen lädt am Freitag, 10. Februar 2012, zur festlichen Verabschiedung ihrer Absolventen ein. Im vergangenen Halbjahr haben 94 Studierende das Jurastudium und 30 Doktoranden ihre Dissertationen abgeschlossen. Neben der Übergabe der Diplomzeugnisse und Promotionsurkunden wird auf der Veranstaltung unter anderem der Fakultätspreis für die beste Dissertation verliehen. Den Festvortrag hält der Präsident der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Prof. Dr. Christian Starck. Die Absolventenfeier findet in der Aula am Wilhelmsplatz statt und beginnt um 14.30 Uhr.
Der Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Andreas Spickhoff wird die Gäste der Veranstaltung begrüßen. Prof. Starck spricht in seinem Vortrag über „Gründe, Bedingungen und Formen von Rechtsrezeptionen“. Die Absolventenrede zum Thema „Grenzen (in) der Juristenausbildung“ hält Matthias Lippold.
Den Fakultätspreis für die beste Dissertation erhält Herr Guido Waßmuth, ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Joachim Münch, mittlerweile Richter in Göttingen. Herr Waßmuth wird für seine Arbeit „Richtigkeitskontrolle und Rechtskraft des Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut“ ausgezeichnet. Die Laudatio hält Prof. Dr. Joachim Münch, Vizepräsident der Georg-August-Universität Göttingen, der die Promotion betreute. Ein Grußwort für die Juristische Gesellschaft zu Kassel, deren Stiftung die Verleihung des Preises jeweils im Wintersemester ermöglicht, spricht deren Vorsitzender, Rechtsanwalt und Notar Jürgen Spalckhaver.
Darüber hinaus werden zwei Preise für die besten Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2011 verliehen. Ann-Kristin Westermann, ehemalige wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Coester-Waltjen, LL.M. (Univ. of Michigan), wird mit dem Lehrpreis für das beste Begleitkolleg ausgezeichnet. Den Preis für die beste Lehrveranstaltung des Grundstudiums erhält Prof. Dr. Peter-Tobias Stoll für seine Vorlesung „Staatsrecht III“.
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