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JuraLLM_206

Kontakt
Juristische Fakultät
Studienbüro
Platz der Göttinger Sieben 6
37073 Göttingen
Tel +49 (0)551 / 39-7390
Fax +49 (0)551 / 39-7875
studieren@jura.uni-goettingen.de





Informationen zum Fach



Vor dem Studium

Rechtswissenschaften für Studierende mit abgeschlossenem ausländischem rechtswissenschaftlichem Universitätsstudium (LL.M.)


Fakultät: Juristische Fakultät
Studienabschluss: Magister/Magistra Legum
Regelstudienzeit: 2 Semester
Studienbeginn: Winter- und Sommersemester
Voraussetzungen: Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften im Ausland und gute Deutschkenntnisse (mindestens B2-Niveau) - siehe Magisterzugangsordnung
Bewerbungsfrist: 15.07. für das Wintersemester, 15.01. für das Sommersemester

Kurzbeschreibung
Ziel des zweisemestrigen Magisterstudiengangs ist es, auf der Grundlage eines erfolgreich abgeschlossenen Rechtswissenschaftsstudiums im Ausland das deutsche Recht in seinen Grundzügen zu beherrschen, die Fähigkeit zu entwickeln, nach den hier üblichen Methoden rechtswissenschaftlich zu arbeiten und - mit der Magisterarbeit - ein Rechtsgebiet exemplarisch vertieft zu behandeln.

Zu Beginn des Aufbaustudiums wird in Absprache mit dem Studienbetreuer (einem Professor bzw. einer Professorin oder Privatdozent/in der Fakultät) ein Studienplan aufgestellt. Der Studienplan muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Er muss mindestens 24 Semesterwochenstunden umfassen.

  • Es müssen zwei Rechtsgebiete aus zwei verschiedenen Säulen gewählt werden. Die Säulen sind: Zivilrecht,
    Öffentliches Recht, Strafrecht, Grundlagenfächer (Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte etc.).

  • Die Magisterarbeit muss aus einem der beiden gewählten Rechtsgebiete stammen.



Eventuelle Änderungen des Studienplans bedürfen der Genehmigung des Betreuers und des Studienbüros.


Für die Zulassung zur Magisterprüfung sind folgende Studienleistungen zu erbringen:

  • zwei Anfängerklausuren (jeweils eine aus jedem der gewählten Rechtsgebiete)

  • eine Haus- oder Studienarbeit aus dem Rechtsgebiet der Magisterarbeit sowie

  • eine vierte Prüfung (schriftlich oder mündlich) nach Wahl der Studierenden.



  • Das Studium schließt mit der dreimonatigen Magisterarbeit und einer einstündigen mündlichen Prüfung ab. Erstes Prüfungsfach ist der Schwerpunkt der Magisterarbeit, zweites Prüfungsfach das im Studienplan ausgewählte zweite Rechtsgebiet.