Interne Revision I IR
Das Management nutzt die Revision, um der erwarteten Organisationsverantwortung hinsichtlich der Ausübung von Aufsicht und Kontrolle operativ nachzukommen. Grundlage der Revisionsarbeit ist eine Revisionsrichtlinie zu Aufgaben, Rechten und Pflichten.
Auftraggeber*in für die Revisionsarbeit ist das Präsidium der Universität und/oder der Vorstand der UMG. Die Revision arbeitet auf der Grundlage einer jährlichen Prüfungsplanung. Diese wird vom Präsidium bzw. vom Vorstand genehmigt und vom jeweiligen Aufsichtsgremium bestätigt. Zudem können Sonderprüfungen, geplant oder ad hoc, beauftragt werden.
Die Revisionsarbeit ist Gegenstand der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer.
Zentrale Funktionen der Revision
Die Revision ist die zentral koordinierende Stelle für Prüfungen/Anfragen des Niedersächsischen Landesrechnungshofes (LRH; Finanzkontrolle der Stiftungsuniversität, auch UMG).
Die Revision ist weiterhin Ansprechpartnerin für Anfragen der Niedersächsischen Ministerien in Angelegenheiten des Niedersächsischen Landesrechnungshofes.
Außerdem begleitet und koordiniert die Revision pflichtgemäß externe Prüfungen von Behörden, Ministerien, Rechnungshöfen (Land/Bund) oder Revisionen externer Zuwendungsinstitutionen
(z. B. DFG).