Antragsstellung

Vertreter aller Einrichtungen der Universität Göttingen können einen Antrag auf Förderung aus den Stiftungsmitteln einreichen. Mit dem geplanten Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.

Die Satzung der Stiftung und die Stiftungszwecke finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.uni-goettingen.de/de/190034.html. Die Beantragung von Fördermitteln ist möglichst einfach gestaltet, um den Aufwand für die Antragsteller und die Bearbeitungszeit zu minimieren. Die Anträge sind formlos einzureichen und sollten nicht länger als drei Seiten sein.

Unterschieden werden die Anträge in

  • Antrag auf Anschubfinanzierung und
  • Allgemeiner Antrag



Alle Anträge sind an die

Stiftung der Georg-August-Universität Göttingen
Stiftung privaten Rechts
z. Hd. Frau Silvia Müller
Abteilung Finanzen
Goßlerstraße 5/7
37075 Göttingen

einzureichen.

Die Anträge auf Anschubfinanzierungen können jederzeit eingereicht werden.
Der Stiftungsvorstand entscheidet innerhalb weniger Wochen, ob ein Antrag auf Anschubfinanzierung bewilligt wird.

Für die allgemeinen Anträge gelten folgende Fristen zur Einreichung:

  • 01. März eines jeden Jahres
  • 01. September eines jeden Jahres



Über die allgemeinen Anträge entscheidet der Stiftungsvorstand dann in seiner nächsten Sitzung.

Nähere Auskünfte erteilt Frau Silvia Müller, Abteilung Finanzen, Telefon 39 24179, silvia.mueller@zvw.uni-goettingen.de