Theologische Fakultät
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Benutzerordnung der Seminarbibliothek


Nachfolgend finden Sie unsere Bibliotheksordnung, in denen wichtige Hinweise zur Information gegeben werden. Den vollständigen Text der Bibliotheksordnung hängt am Mitteilungsbrett bei der Aufsicht aus oder ist bei unserer Bibliothekarin einzusehen.


1. Die Bibliothek der Vereinigten Theologischen Seminare ist eine Seminarbibliothek für Studien-, Lehr- und Forschungszwecke aller theologischen Fachgebiete.
Sie ist eine Präsenzbibliothek, deren Bücher von den Benutzerinnen/Benutzern grundsätzlich nur in dem Bibliotheksraum benutzt werden dürfen.
Der Aufenthalt in der Bibliothek erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Die Bibliothek ist für die Mitglieder und Angehörigen der Theologischen Fakultät eingerichtet. Die Bibliothek kann auch von Mitgliedern und Angehörigen anderer Fakultäten und Universitäten benutzt werden. Darüber hinaus kann der geschäftsführende Direktor auch anderen Personen die Benutzung gestatten.
3. Die Öffnungszeiten des Lesesaals werden durch Anschlag bekannt gegeben.
4. Bestimmungen für die allgemeine Benutzung der Bibliothek:
4.1 Die Benutzung der Bibliothek ist nur den Inhabern gültiger Benutzerkarten gestattet.
4.2 Die Benutzerkarten werden zu Anfang des Semesters kostenlos ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt durch die Bibliotheksaufsicht.
4.3 Die Benutzerkarte ist beim Betreten des Lesesaals dem/der Aufsichtsichtsführenden unaufgefordert vorzulegen.
4.4 Der Verlust einer Benutzerkarte muß unverzüglich gemeldet werden. Bis dahin haftet für Schäden, die aus einer missbräuchlichen Verwendung der Benutzerkarte entstehen, die Karteninhaberin/der Karteninhaber, auch wenn sie/ihn kein Verschulden trifft.
4.5 Mäntel, Jacken, Aktentaschen und dergl. dürfen nicht mit in den Lesesaal genommen werden. Für die Ablage dieser Gegenstände stehen Studierenden im Keller Garderobenschränke zur Verfügung (Studiumnutzung); für die Ablage von Aktentaschen u. ä. außerdem Schließfächer im Vorraum zur Bibliothek bzw. auf dem Flur (Tagesnutzung). Schlüssel für diese Schließfächer werden bei der Aufsicht ausgegeben. Eine Haftung für irgendwelche Beschädigung oder Diebstahl des Schrank- oder Schließfachinhaltes wird nicht übernommen. Die Bibliotheksleitung ist nach vorheriger, in angemessener Form erfolgender, Aufforderung der Schlüsselrückgabe befugt, längerfristig genutzte Schließfächer zu öffnen.
4.6 Wer den Lesesaal verlässt, hat die von ihm mitgeführten Bücher, Manuskripte und dgl. dem/der Aufsichtführenden unaufgefordert zur Kontrolle vorzuzeigen.
4.7 Den Anordnungen des/der Aufsichtsführenden ist Folge zu leisten. Das Bibliothekspersonal ist befugt, Benutzern, die seinen Anordnungen nicht Folge leisten oder sonst gegen die Bibliotheksordnung verstoßen, unter vorläufiger Entziehung der Benutzerkarte aus der Bibliothek zu weisen. Über die Rückgabe der Benutzerkarte entscheidet der geschäftsführende Seminardirektor.
5. Verhalten im Lesesaal:
5.1 Im Lesesaal ist im Interesse der Benutzer Ruhe zu wahren. Rauchen ist strengstens untersagt. Nahrung und Getränke sind in der Bibliothek nicht zugelassen, Handys sind mit Betreten der Bibliothek auszuschalten.
5.2 Die Einrichtungen, insbesondere die Bücher und Kataloge, sind pfleglich zu behandeln. Es ist untersagt, Bücher zu beschädigen, aus ihnen Seiten zu entfernen, sie mit Randbemerkungen oder Unterstreichungen zu versehen.
5.3 In der Bibliothek stehen Kopiergeräte zur Verfügung. Offensichtlich empfindliche Bände dürfen nicht kopiert werden. Hier sind in Absprache mit dem Bibliothekspersonal ggf. alternative technische Methoden der Reproduktion zu suchen. Das Kopieren hat pfleglich unter größtmöglicher Schonung der Bände zu erfolgen.
5.4 Nach der Benutzung sind die Bücher sofort an dem Platz einzustellen, an den sie durch die Signatur verwiesen sind.
5.5 Dem Zettelkatalog dürfen keine Karten entnommen werden.
5.6 An den Internet-Arbeitsplätzen sind nur wissenschaftliche und studienbegleitende Recherchen erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann das Bibliothekspersonal den Nutzer von der Benutzung der Rechner ausschließen.
6. Ausleihe:
Die Bibliothek der Vereinigten Theologischen Seminare ist grundsätzlich Präsenzbibliothek. Die Benutzerinnen und Benutzer sind daher gebeten, die im folgenden angeführten Möglichkeiten der leihweisen Mitnahme von Büchern nur im unbedingt notwendigen Umfang zu nutzen.
6.1 Die Mitglieder des Lehrkörpers, die Assistenten und Mitarbeiter, wissenschaftliche Hilfskräfte, Repetenten und sonstige Lehrbeauftragte dürfen, soweit sie im Hause über eigene Arbeitsräume verfügen, Bücher aus dem Lesesaal in diese Räume mitnehmen. Es sind Leihzettel auszufüllen und in die Zettelkästen bei der Aufsicht einzuordnen, außerdem sind Stellvertreter an den Standort des Buches zu stellen. Die Leihfrist beträgt höchstens 14 Tage. Ihre Überschreitung hat eine Mahnung zur Folge, für die von der zweiten Mahnung an Verwaltungsgebühren erhoben werden. Zeitschriften und Kommentare können nur für zwei Tage ausgeliehen werden. Lexika und sonstige Nachschlagewerke sind von der Ausleihe ausgeschlossen.
6.2 Eine Ausleihe in die Wohnung ist nur in äußersten Notfällen gestattet, wenn der betreffende Titel in der Universitätsbibliothek entweder nicht vorhanden oder z. Zt. nicht erreichbar ist. Auch in diesem Fall gilt die 14 Tage-Frist und gelten die Mahnungsvorschriften.
6.3 Bei den auf die Arbeitsräume im Seminargebäude mitgenommenen Büchern ist die Seminarverwaltung berechtigt, im dringenden Bedarfsfall den betreffenden Titel bei dem Zimmerinhaber abzufordern, ggf. auch unter Hinterlassung einer Nachricht selbst zurückzunehmen.
6.4 Denjenigen Benutzern der Bibliothek, die sich durch eine Benutzerkarte ausweisen müssen, also vor allem den studentischen Benutzern, kann eine Wochenend-Ausleihe in dringenden Fällen bewilligt werden. Die Bücher/Medien können ab Freitag 14 Uhr ausgeliehen werden und müssen bis 11 Uhr des jeweils folgenden Montag zurückgebracht sein. Die Ausleihe erfolgt gegen Leihschein bei der Aufsicht.
Wenn aus bestimmten Gründen, vornehmlich während der Semesterferien, die Benutzungszeit der Bibliothek verkürzt werden muß oder die Bibliothek vorübergehend ganz geschlossen werden muß, können ebenfalls Bücher/Medien im dringenden Bedarfsfall vom Ende der Öffnungszeit bis zum Wiederbeginn am nächstfolgenden Öffnungstag nach Hause entliehen werden.
Ihre/Die Überschreitung der Leihfrist hat eine Mahnung und damit verbundene Mahngebühren zur Folge. Diese richten sich nach der Gebührenordnung des Landes Niedersachsen.
6.5 Eine Leihe in der Zeit der Generalrevision ist nur möglich, wenn spätestens 7 Tage vor der Revision bei der Aufsicht eine Verlängerung beantragt und ein aktualisiertes Datum auf den Stellvertretern vermerkt wurde.
7. Die Bestände der Studentenbücherei sind in der Gesamtbücherei eingeordnet. Sie sind mit einem roten Streifen gekennzeichnet und können bis zu einem Monat von den Studierenden, jedoch nicht von den sonstigen Leihberechtigten, ausgeliehen werden.
8. Besondere Bibliothekseinrichtungen
Die Bestimmungen zur Nutzung weiterer Einrichtungen und Regelungen zu den Serviceleistungen der Bibliothek erfolgen durch den geschäftsführenden Seminardirektor.
9. Alle aus mutwilliger Beschädigung, Schäden aus fahrlässigem Handeln oder aus einer Zuwiderhandlung gegen die Bibliotheksordnung entstehenden Kosten hat der Verursacher zu tragen. Bei wiederholtem und schwerem Verstoß gegen die Bibliotheksordnung kann der Benutzer durch den geschäftsführenden Seminardirektor von der weiteren Benutzung der Bibliothek bis zu Dauer von sechs Monaten unter Entziehung der Benutzerkarte ausgeschlossen werden. Etwa notwendige Maßnahmen disziplinarrechtlicher Art und die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen bleiben auch dann vorbehalten.





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