Kinderbetreuungsangebote für Studierende im Überblick

Um sich auf das Studium konzentrieren zu können ist eine umfangreiche, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung essentiell. Die Universität bietet Ihnen - neben Ihrer Regelbetreuung in der KiTa - verschiedene flexible, kostenlose sowie finanzielle Zuschüsse zu den Betreuungsangeboten.

Kindertagesstätten
An der Universität ist die sog. Regelkinderbetreuung (=Betreuung in Kindertagesstätten) über das Studentenwerk organisiert. Für Studierende stehen momentan 276 Plätze in 6 Einrichtungen zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt zentral über die Stadt Göttingen. Selbstverständlich können Sie Ihr Kind auch in jeder anderen Kindertagesstätte im Stadtgebiet anmelden.

Lernsamstage (mit kostenloser Kinderbetreuung)
Unter dem Motto „Alle brauchen Zeit zum Lernen“ unterstützt die Universität Studierende mit Kind samstags mit einer kostenlosen Kinderbetreuung im Lern- und Studiengebäude (LSG). Während bis zu sechs Kinder im Spielzimmer des LSGs von zwei Betreuungspersonen des Kindertagespflege e.V. betreut werden, können Sie in den benachbarten Arbeitsräumen, die explizit für Eltern reserviert sind, lernen.

Die Kinderbetreuung in "Notfällen" und Randzeiten ist ein kostenloses Angebot, das sich an Studierende und Mitarbeitende der Universität richtet. Um das Angebot nutzen zu können, wenden Sie sich bitte an den Kindertagespflege e.V. und lassen sich eine Betreuungsperson für den Bedarfsfall vermitteln.

Ferienprogramm des Hochschulsports
Der Hochschulsport stellt ein ganzjähriges Programm für Schulkinder in den Ferien zur Verfügung, an dem Ihre Kinder zu vergünstigten Konditionen teilnehmen können. Sollten Sie darüber hinaus Finanzierungsschwierigkeiten haben, bezuschusst der FamilienService die Teilnahme Ihres Kindes am Ferienprogramm mit 2 Euro pro Betreuungsstunde über das Programm „Zuschüsse zur flexiblen Kinderbetreuung“

Zuschüsse zur flexiblen Kinderbetreuung
Die Universität fördert zusätzliche (außerhalb der Kindertagesstätte) entstehende Betreuungskosten, wenn Sie entweder noch keinen Betreuungsplatz in einer KiTa bekommen haben, Sie Ihr Kind zusätzlich zur KiTa in Randzeiten betreuen lassen oder Sie auf Kinderbetreuung während der Schulferien angewiesen sind.

FAQ

Bitte melden Sie Ihr Kind erst nach der Geburt in einer KiTa an. Die meisten Plätze werden zum Beginn des KiTa-Jahres im August vergeben. Für Kitas gibt es einen „Anmeldekorridor“ von November bis Dezember des Vorjahres vor dem Betreuungseinstieg. Ende Oktober/ Anfang November finden dementsprechend auch in fast allen Einrichtungen die sog. „Tage der offenen Tür“ statt. Zusätzliche Informationen finden Sie hier.


Ja. Da Kinderbetreuung kommunal gefördert wird und Sie der Kommune gegenüber einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, sobald Ihr Kind 1 Jahr alt ist, werden die Plätze ausschließlich an Kinder aus dem Stadtgebiet vergeben. Wenn Sie außerhalb Göttingens leben, haben Sie diesen Anspruch gegenüber Ihrer Kommune.


Den Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten können Sie für Kinderbetreuung beantragen, die Sie außerhalb der Regelbetreuung in einer KiTa benötigen. Das können insbesondere Kosten für Tagespflegepersonen, Babysitterkosten während Lehrveranstaltungen am Abend oder Blockseminare am Wochenende, zusätzliche Betreuungskosten in den Ferien und KiTa-Schließzeiten oder zusätzliche Betreuungsbedarfe während Praktika und lernintensiver Zeiten sein.


Alle Studierenden der Universität (dies schließt Studierende der UMG mit ein) können den Zuschuss unabhängig von ihrem finanziellen Hintergrund beantragen. Eine Bedürftigkeitsprüfung ist im Antragverfahren nicht vorgesehen. Promovierende hingegen haben keinen Anspruch auf den Zuschuss, da dieser aus Studienqualitätsmitteln bezahlt wird.


Kinderbetreuung ist kommunal geregelt und finanziert. In Göttingen werden die Elternbeiträge für Kinderbetreuung nach Einkommen gestaffelt. Weiter Informationen finden Sie hier. Neben den Betreuungskosten werden von den Betreuungseinrichtungen Pauschalen für Verpflegung erhoben. Einkommensabhängig zahlen Sie für die Mittagsverpflegung zwischen 20 und 85 Euro.


Seit August 2018 ist der Kindergarten für Eltern in ganz Niedersachsen beitragsfrei sein. D.h. Sie zahlen lediglich die Mittagsverpflegungen und ggf. einen Beitrag, falls die Betreuung über 8 Std. täglich hianusgeht.


Jein. Die Vermittlungsgebühr für eine Tagespflegeperson durch den Kindertagespflege Göttingen e.V. trägt die Universität für Sie. Die Beiträge, die Sie für Tagespflege an die Stadt zahlen, sind nahezu identisch zur einkommensabhängigen Beitragsstaffelung der KiTa-Elternbeiträge. Viele Tagespflegepersonen erheben einen stündlichen Zusatzbeitrag von den Eltern, welcher wiederum durch den Zuschuss ausgeglichen werden kann.


Ansprechpersonen neben dem FamilienService: