In publica commoda

Unter erzwungenen Bedingungen die Arbeitsfähigkeit der Universität Göttingen sichern

Der Senat der Universität Göttingen hat in seiner Sitzung am Mittwoch (10. Dezember 2003) ein Sparkonzept für die Fakultäten, die Einrichtungen und die Verwaltung der Georgia Augusta beschlossen. Gleichzeitig hat er eine Resolution verabschiedet, mit der er auf die Rahmenbedingungen für diese Eingriffe in Forschung, Lehre und Dienstleistungen und auf die Auswirkungen der von der Landesregierung aufgebürdeten Einsparungen hinweist.

Die Resolution des Senats der Georg-August-Universität im Wortlaut:

Resolution des Senats zur Verabschiedung des Sparkonzeptes
von Fakultäten und Verwaltung am 10. Dezember 2003


Der Universität Göttingen wird von der Landesregierung eine Sparlast aufgebürdet, die zu wesentlichen und schwerwiegenden Beeinträchtigungen in Forschung und Lehre führen und das Fächerprofil nachhaltig verändern wird. Die von der Universität Göttingen erwarteten Einsparsummen und Strukturveränderungen sind in 2004/2005 nicht umsetzbar, weil eine zu geringe Stellenfluktuation und die festliegenden Lehrverpflichtungen dies nicht zulassen.

Als Konsequenz des so genannten Hochschuloptimierungskonzeptes werden die Strukturen der Universität keineswegs optimiert, vielmehr muss die Universität Göttingen jede Fakultät, unabhängig von den Leistungen in Forschung und Lehre, alle Einrichtungen und die Verwaltung mit einer Sparauflage belegen, damit die Gesamtsumme von sieben Millionen Euro (ohne Medizin) in 2004 aufgebracht werden kann. Vorschläge für die Umsetzung der Sparlast haben die Fakultäten, die Einrichtungen und die Verwaltung unterbreitet. Die Folgen dieser Sparvorschläge, von denen nachstehend einige gravierende benannt werden, belegen den Qualitätsverlust zum Beispiel durch die notwendige Streichung kulturbedeutsamer Fächer. Dieser Qualitätsverlust und die damit verbundenen Nachteile für jetzige und zukünftige Studierendengenerationen, für das Ansehen der Universität sowie für die Innovationskraft und das Drittmittelaufkommen der Fakultäten wird von der Landesregierung billigend in Kauf genommen. Die gesamte Entwicklung, die von der Landesregierung zu verantworten ist, wird und wurde zu keinem Zeitpunkt vom Senat der Universität gutgeheißen. Es gibt jedoch intensive Bemühungen des Senats, durch eine ausgewogene Verteilung der Sparlasten in den Fakultäten noch größere Schäden von der Universität abzuwenden. Wenn der Senat also unter diesen von außen erzwungenen Bedingungen dem Sparkonzept der Einrichtungen und dem Wirtschaftsplan der Universität zustimmt, geschieht dies allein aus dem Grund, die Arbeitsfähigkeit der Universität zu sichern.
Nachstehend werden einige der gravierendsten Folgen der Sparbeschlüsse benannt:

    Die Lehre betreffend

  • Streichung der Fächer Sinologie und Japanologie und des Teilfachs Musikethnologie
  • Schließung des Magisterstudiengangs Medien- und Kommunikationswissenschaften
  • Schließung des Magisterstudiengangs Europa- und Nordamerikastudien
  • Reduktion des Lehrangebotes in zahlreichen Fakultäten aufgrund von Stellenstreichungen (z.B. Agrarwissenschaften, Biologie, Physik).


  • Die Forschung betreffend

  • Einbußen im Bereich der Drittmitteleinwerbung in einer geschätzten Größenordnung von vier bis sechs Millionen Euro im Jahr 2004
  • Wegfall von Forschungsschwerpunkten durch Streichung von Fächern (z.B. Zentrum für Interdisziplinäre Medienwissenschaft)
  • Starke Einschränkung in der Profilbildung der Fakultäten in bereits geplanten Forschungsschwerpunkten (z.B. Nanogeowissenschaften)
  • Eingeschränkte Kooperationsmöglichkeiten mit Forschungseinrichtungen und Wirtschaftspartnern vor Ort