Stiftungsausschuss Universität der Stiftungsuniversität
Der Stiftungsausschuss Universität berät die Universität, beschließt über Angelegenheiten der Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung, die ausschließlich die Universität betreffen, und überwacht die Tätigkeit des Präsidiums der Stiftung. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Ernennung oder Bestellung und Entlassung der Mitglieder des Präsidiums der Hochschule,
- Entscheidung über Veränderungen und Belastungen des Grundstockvermögens sowie die Aufnahme von Krediten,
- Zustimmung zum Wirtschaftsplan,
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Präsidiums,
- Feststellung des Jahresabschlusses sowie Entlastung des Präsidiums der Stiftung,
- Zustimmung zur Gründung von Unternehmen oder zur Beteiligung an Unternehmen durch die Stiftung,
- Rechtsaufsicht über die Hochschule,
- Beschluss von Änderungen der Stiftungssatzung sowie Erlass, Änderung und Aufhebung anderer Satzungen der Stiftung. Er kann zu den Entwürfen von Zielvereinbarungen Stellung nehmen, die vom Präsidium mit dem Fachministerium getroffen werden sollen (§ 60 Abs. 2 NHG).
Dem Stiftungsausschuss Universität gehören an:
- fünf mit dem Hochschulwesen vertraute, der Universität nicht angehörende Personen, vornehmlich aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur, die im Einvernehmen mit dem Senat der Universität vom Fachministerium bestellt werden,
- ein Mitglied der Universität, das vom Senat der Universität gewählt wird, sowie
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Fachministeriums.
An den Sitzungen des Stiftungsausschusses Universität nehmen die Mitglieder des Präsidiums, der Sprecher des Vorstands der Universitätsmedizin, der Vorsitzende des Personalrats der Universität, die Gleichstellungsbeauftragte der Universität und eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierendenschaft mit beratender Stimme teil.