Verwendungsnachweiskontrolle
Seit der Stiftungserrichtung im Jahr 2003 unterliegt die Stiftungsuniversität dem Zuwendungsrecht des Landes Niedersachsen.
Die Revision prüft im Kern die Sondermittelzuwendungen des Landes Niedersachsen. Andere Prüfungen entfallen auf Bundesmittel und Stiftungen.
Mit dem Erhalt von Drittmitteln
(Gelder, die der Universität/Universitätsmedizin von Dritten für Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben oder andere wissenschaftliche Zwecke sowie zur
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, zusätzlich zur Grundausstattung,
zur Verfügung gestellt werden) sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die
sachgerechte Verwendung der Zuwendung innerhalb von sechs Monaten nach
Erfüllung des Zuwendungszwecks nachzuweisen.
Die Verpflichtung zur Verwendungsnachweiskontrolle durch die Stabsstelle Revision
und Organisation ergibt sich aus den Allgemeinen Nebenbestimmungen für
Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) des Bundes und des Landes bzw.
aufgrund der Vorgabe des Drittmittelgebers.
Der Verwendungsnachweis besteht aus
einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben
für das geförderte Vorhaben, welche von den jeweiligen Einrichtungen erstellt
werden müssen.
Die Verwendungsnachweiskontrolle
beinhaltet die Prüfung der zweckentsprechenden und fristgerechten Verausgabung
der im Rahmen des Zuwendungsrechts zur Verfügung gestellten Drittmittel. Das
Ergebnis der Prüfung wird durch einen Prüfungsbericht bescheinigt.
- Durch diese Prüfungstätigkeit sollen Abrechnungsfehler frühzeitig erkannt und Rückforderungen von Mittelgebern vermieden werden.
- Am Ende der Prüfung wird ein Prüfungsvermerk erstellt, der zur Dokumentation und als Nachweis dient.
- Das Prüfrecht des Bundes-/Landesrechnungshofes bleibt hiervon unberührt.