In publica commoda

Verwendungsnachweiskontrolle

Seit der Stiftungserrichtung im Jahr 2003 unterliegt die Stiftungsuniversität dem Zuwendungsrecht des Landes Niedersachsen.

Die Revision prüft im Kern die Sondermittelzuwendungen des Landes Niedersachsen. Andere Prüfungen entfallen auf Bundesmittel und Stiftungen.

Mit dem Erhalt von Drittmitteln (Gelder, die der Universität/Universitätsmedizin von Dritten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder andere wissenschaftliche Zwecke sowie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, zusätzlich zur Grundausstattung, zur Verfügung gestellt werden) sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die sachgerechte Verwendung der Zuwendung innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks nachzuweisen.
Die Verpflichtung zur Verwendungsnachweiskontrolle durch die Stabsstelle Revision und Organisation ergibt sich aus den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) des Bundes und des Landes bzw. aufgrund der Vorgabe des Drittmittelgebers.

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben für das geförderte Vorhaben, welche von den jeweiligen Einrichtungen erstellt werden müssen.
Die Verwendungsnachweiskontrolle beinhaltet die Prüfung der zweckentsprechenden und fristgerechten Verausgabung der im Rahmen des Zuwendungsrechts zur Verfügung gestellten Drittmittel. Das Ergebnis der Prüfung wird durch einen Prüfungsbericht bescheinigt.

Was macht die Verwendungsnachweiskontrolle der Stabstelle Revision und Organisation?
Die Revision prüft den Verwendungsnachweis und somit die Verwendung der Mittel gem. geltender Vorschriften und Richtlinien und bestätigt dem Mittelgeber die korrekte Mittelverwendung.
  • Durch diese Prüfungstätigkeit sollen Abrechnungsfehler frühzeitig erkannt und Rückforderungen von Mittelgebern vermieden werden.  
  • Am Ende der Prüfung wird ein Prüfungsvermerk erstellt, der zur Dokumentation und als Nachweis dient.
  • Das Prüfrecht des Bundes-/Landesrechnungshofes bleibt hiervon unberührt.
Für Informationen zur ordnungsgemäßen Verwendung der Gelder gemäß dem vorliegenden Zuwendungsbescheid und den Richtlinien der Drittmittelgeber, sowie anderer gesetzlichen Vorschriften, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.