Master-Koordination
(Bewerbungsverfahren und Studienberatung)
N.N.
Bewerbungen zum Wintersemester an:
Dania Platz M.A.
dania.platz@zvw.uni-goettingen.de
Fragen zum SoSe 2012:
Katja Geffcken M.A. Homepage des Dekanats
Allgemeine Fragen zum Master-Studium
Studienberatung der Philosophischen Fakultät
Humboldtallee 17
37073 Göttingen
Tel.: +49 (0)551 / 39-10664
studienberatung@phil.uni-goettingen.
de
Homepage der Fakultätsstudienber
atung
Bewerbungsverfahren für ein Wintersemester
Offizielle Frist: 15. Mai
Bewerbungen können, solange es sich nicht um NC-Studiengänge handelt (derzeit alle M.A.-Studiengänge der Philosophischen Fakultät mit Ausnahme "Interkulturelle Germanistik/ Deutsch als Fremdsprache" und "Interkulturelle Germanistik Deutschland - China"), auch nach der Frist eingereicht werden bis allerspätestens zum 15.11. eines Jahres. Zu diesem Zeitpunkt muss ein B.A.-Zeugnis vorliegen.
Die genannten NC-Studiengänge der Interkulturellen Germanistik haben andere Bewerbungstermine.
Folgende Daten werden zur Einreichung von Bewerbungen empfohlen, da sich zum einen die Bearbeitungszeit in den Semesterferien verzögern kann, zum anderen die Bearbeitung ausländischer Bewerbungen einige Wochen in Anspruch nehmen kann und ggf. Visa benötigt werden:
Bewerbungen aus dem Inland und aus der EU: bis zum 15.07. eines Jahres
Bewerbungen aus dem nicht-europäischen Ausland: bis zum 15.05. eines Jahres
Ablauf des Bewerbungsverfahrens
Eine Bewerbung ist auf der Basis von 150 Anrechnungspunkten möglich, aber Sie müssen bis spätestens zum 15.11. eines Jahres im Studiendekanat Ihren B.A.-Abschluss, d.h.180 Anrechnungspunkte, nachweisen. Studierende eines B.A.-Studiengangs der Philosophischen Fakultät der Universität Göttingen werden vor Ort in einer Absolventenliste geführt und müssen Ihren Abschluss daher nicht nachweisen. Allerdings sollten Sie sicherstellen, dass bis zum 15.11. eines Jahres alle Prüfungsleistungen in FlexNow eingetragen werden können. Weitere Informationen finden Sie hier.
Füllen Sie bitte den Zulassungsantrag (Word 2007-docx) bzw. Zulassungsantrag (Word 97-2003) aus und schicken ihn zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen an das Studiendekanat der Philosophischen Fakultät. Die Adresse ist auf dem Zulassungsantrag angegeben. Sollten Sie nicht über eine Word-Version verfügen, können Sie sich den Zulassungsantrag auch als pdf-Dokument zum handschriftlichen Ausfüllen ausdrucken: Zulassungsantrag (pdf-Datei)
In der älteren Formularversion (Word 97-2003) sind die Dropdown-Listen durch Textfelder ersetzt, die Auswahlmöglichkeiten im Anhang (Seiten 3 bis 5) angegeben. Die Funktion "copy&paste" ist leider nicht möglich.
Hinweis für ausländische Studienbewerber/innen:
Für die Immatrikulation an der Philosophischen Fakultät ist der Nachweis von Deutsch-Kenntnissen unbedingte Voraussetzung!
Bewerbungsverfahren für ein Sommersemester
Bewerbungsfrist für die „Master of Arts“-Studiengänge der Philosophischen Fakultät zum Sommersemester: 15.11. eines Jahres. Bewerbungen können, solange es sich nicht um NC-Studiengänge handelt, nach der Frist eingereicht werden bis allerspätestens 15.05. eines Jahres. Zu diesem Zeitpunkt muss ein B.A.-Zeugnis vorliegen.
Sie können sich für folgende „Master of Arts“-Studiengänge mit Studienbeginn im Sommersemester bewerben:
Alle übrigen "Master of Arts"-Studiengänge der Philosophischen Fakultät beginnen ausschließlich im Wintersemester. Eine Bewerbung zum Sommersemester ist daher nicht möglich.
Ablauf des Bewerbungsverfahrens (Sommersemester)
Eine Bewerbung ist auf der Basis von 150 Anrechnungspunkten möglich. Ihren B.A.-Abschluss, d.h. 180 Anrechnungspunkte, müssen Sie bis spätestens zum 15.05. eines Jahres im Studiendekanat nachweisen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Füllen Sie bitte den Zulassungsantrag (Word 2007-docx) bzw. Zulassungsantrag (Word 97-2003) aus und schicken ihn zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen an das Studiendekanat der Philosophischen Fakultät. Die Adresse ist auf dem Zulassungsantrag angegeben. Sollten Sie nicht über eine Word-Version verfügen, können Sie sich den Zulassungsantrag auch als pdf-Dokument zum handschriftlichen Ausfüllen ausdrucken: Zulassungsantrag (pdf-Datei)
In der älteren Formularversion (Word 97-2003) sind die Dropdown-Listen durch Textfelder ersetzt, die Auswahlmöglichkeiten im Anhang (Seiten 3 bis 5) angegeben. Die Funktion "copy&paste" ist leider nicht möglich.
Hinweis für die ausländische Studienbewerber:
Für die Immatrikulation an der Philosophischen Fakultät ist der Nachweis von Deutsch-Kenntnissen unbedingte Voraussetzung!
Immatrikulation für Zugelassene in einem Masterstudiengang
Die Immatrikulation bei der Universität Göttingen erfolgt dann für Bewerberinnen und Bewerber anderer Universitäten zunächst über ein Onlineformular der Universität bis Ende März 2012. Auf der verlinkten Seite finden Sie zwei verschiedene Online-Formulare, eins für Bewerberinnen und Bewerber der EU, EWR und Bildungsinländer, ein anderes für Bewerberinnen und Bewerber außerhalb der EU und Staatenlose. Nach der Online-Immatrikulation erhalten Sie einen Anmeldebogen mit einer Anmeldenummer und Hinweisen, welche Nachweise Sie für die Immatrikulation benötigen.
Studierende der Universität Göttingen müssen sich nicht erneut immatrikulieren, sondern können sich mit einem Antrag auf Änderung des Studienverlaufs und der Vorlage des Zulassungsbescheids in den neuen Studiengang im Studentensekretariat (Wilhelmsplatz 4, 37073 Göttingen) umschreiben.