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Rechte und Pflichten der Auszubildenden



Was habe ich für Rechte als Auszubildender?


  • Ich muss angemessen bezahlt werden, auch für die Zeit in der Berufsschule.


  • Mein Ausbilder muss mir alle Kenntnisse und Fertigkeiten beibringen, die ich für die Prüfung brauche.



  • Ich brauche für meinen Ausbilder keine Arbeiten zu erledigen, die nicht der Ausbildung dienlich sind (z.B. Auto waschen).



  • Mein Ausbilder muss mir die für die Ausbildung und Prüfung benötigten Werkzeuge bereitstellen.



  • Mein Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, mir am Ende meiner Ausbildung ein Zeugnis auszustellen.





Was habe ich für Pflichten als Auszubildender?


  • Mir wird auferlegt mich nach besten Kräften zu bemühen (Lernpflicht).




  • Wenn ich mal krank bin, muss ich meinen Ausbilder sofort darüber informieren und ihm nach 3 Tagen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen (Anzeige- und Nachweispflicht).




  • Überträgt mir mein Ausbilder Aufgaben, muss ich diese sorgfältig ausführen (Vertragspflicht).




  • Meine Ausbildungsnachweise muss ich ordentlich führen und regelmäßig meinem Ausbilder vorlegen (Vertragspflicht).




  • Ich bin zur Teilnahme am Berufsschulunterricht sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte verpflichtet (Vertragspflicht).




  • Die Ordnung der Ausbildungsstätte muss ich beachten.




  • Ich darf nichts über die Betriebsgeheimnisse oder die Geschäftsinteressen meines Ausbilders an Dritte weitergeben (Verschwiegenheitspflicht).




  • Die Werkzeuge und Maschinen, die mir zur Verfügung gestellt werden muss ich pfleglich behandeln.