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Press release: Sterbehilfe aus rechtshistorischer, interdisziplinärer und rechtsvergleichender Sicht

Nr. 30/2006 - 25.01.2006

Prof. Dr. Eva Schumann hält ihre Antrittsvorlesung am 27. Januar 2006 in der Aula am Wilhelmsplatz
(pug) „Dignitas – Voluntas – Vita. Überlegungen zur Sterbehilfe aus rechtshistorischer, interdisziplinärer und rechtsvergleichender Sicht“ ist das Thema der Antrittsvorlesung, die Prof. Dr. Eva Schumann am Freitag, 27. Januar 2006, an der Georg-August-Universität Göttingen halten wird. Die Wissenschaftlerin lehrt und forscht seit dem Sommersemester 2004 als Professorin für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Juristischen Fakultät. Die Veranstaltung findet in der Aula am Wilhelmsplatz statt und beginnt um 12.15 Uhr.
In ihrem Vortrag behandelt Prof. Schumann das Thema Sterbehilfe zunächst aus rechtshistorischer Perspektive. Sie geht der Frage nach, wann und aus welchen Gründen erstmals die Zulassung ärztlicher Sterbehilfe gefordert wurde. Dann wird sie die weitere Entwicklung bis heute nachzeichnen und die derzeitige Rechtslage kritisch würdigen. Abschließend stellt sie unter Einbeziehung rechtsvergleichender und interdisziplinärer Aspekte eigene Lösungsansätze vor.
Eva Schumann, 1967 in Stuttgart geboren, studierte Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen und der Freien Universität Berlin. Sie wurde 1997 mit einer Arbeit über „Die nichteheliche Familie“ an der Juristischen Fakultät der Universität Leipzig promoviert. Hier folgte 2003 die Habilitation aus dem Bereich der mittelalterlichen Rechtsgeschichte. Nach der Vertretung der Professur in Göttingen wurde Prof. Schumann zum 1. April 2004 auf den Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Universität Göttingen berufen. Sie ist Direktorin der Abteilung für Deutsche Rechtsgeschichte am Institut für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung und gehört dem Vorstand des Zentrums für Medizinrecht der Juristischen Fakultät an. Außerdem ist sie Mitglied des Zentrums für Mittelalter- und Frühneuzeitforschung an der Georgia Augusta.
Zu den Forschungsschwerpunkten der Wissenschaftlerin gehören die Rechtgeschichte der Medizin und des Familienrechts sowie des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Im Bereich des geltenden Rechts sind das Medizinrecht und das Familienrecht, darunter insbesondere das Kindschaftsrecht, wichtige Arbeitsbereiche der Wissenschaftlerin.
Hinweis an die Redaktionen:
Ein digitales Foto von Prof. Dr. Eva Schumann kann in der Pressestelle abgerufen werden.
Kontaktadresse:
Prof. Dr. Eva Schumann
Georg-August-Universität Göttingen
Juristische Fakultät
Weender Landstraße 2, 37073 Göttingen
Telefon (0551) 39-7444, Fax (0551) 39-13776
e-mail: e.schumann@jura.uni-goettingen.de
Internet: http://lehrstuhl.jura.uni-goettingen.de/eschumann