Wenn Sie sich zum Wintersemester 2017/18 für ein höheres Fachsemester ein- oder umschreiben möchten, können Sie dies bis zum 30. September 2017 bei der Studienzentrale der Universität Göttingen tun.


Allgemeine Hinweise zum Fachwechsel an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät

Grundsätzlich kann ein neues Studienfach/neuer Studiengang nur zum Wintersemester begonnen werden, da im Sommersemester keine Erstsemester aufgenommen werden. Ein Beginn zum Sommersemester ist nur möglich, wenn Vorkenntnisse vorliegen, die eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ermöglichen.


  • Die Einstufung in ein höheres Fachsemester übernimmt die/der Anerkennungsbeauftragte des jeweiligen Faches, in das Sie wechseln möchten. Ihr/Ihm müssen Sie Ihre erbrachten Leistungen vorzeigen, welche dann geprüft werden. Wenn eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich ist, stellt sie/er Ihnen das entsprechende Formular aus (Einstufungsbescheinigung). Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit der Anerkennungsbeauftragten/ dem Anerkennungsbeauftragten in Verbindung.

  • Eine Übersicht über die Anerkennungsbeauftragten der für die Studiengänge der Sozialwissenschaftlichen Fakultät finden Sie hier.

  • Diese Einstufungsbescheinigung reichen Sie zusammen mit dem Antrag auf Änderung des Studienverlaufs (Formular hier) beim Studierendenbüro der Universität Göttingen ein.

  • Da momentan die Studiengänge an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät in höheren Fachsemestern zulassungsfrei sind, müssen Sie sich mit einer Einstufung in ein höheres Fachsemester nur umschreiben (Einstufungsbescheinigung + Antrag auf Änderung des Studienverlaufs) und nicht neu bewerben. Sollten Sie zum Beispiel im Rahmen des 2-Fächer-Bachelors auch in ein Fach wechseln wollen, welches nicht zur Sozialwissenschaftlichen Fakultät gehört, prüfen Sie bitte, ob dieses ebenfalls zulassungsfrei ist.

    Die Fristen für die Umschreibung sind der 30.09. für das WiSe und der 31.03. für das SoSe.

    Hinweis: Studienförderung (BAföG). Bitte beachten Sie bei einem Wechsel Ihres Studienfaches die Bestimmungen des BAföG! Unter Umständen ist eine weitere Förderung nicht möglich. Informationen hierzu erhalten Sie beim zuständigen Amt des Studentenwerks: http://www.studentenwerk-goettingen.de/bafoeg.html

    Hochschul-, Studiengang- oder Fachwechsel / MASTER


    Um einen an einer anderen Universität bereits begonnenen Masterstudiengang an der Universität Göttingen fortsetzen oder in einen anderen Master-Studiengang wechseln zu können, muss eine reguläre Bewerbung und Zulassung erfolgen. Erst nach einer Zulassung kann im zweiten Schritt - äquivalent zum Bachelor - eine Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen durch die zuständige Anerkennungsperson des Faches und ggf. eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgen. Informationen zur Anerkennung finden Sie auf dieser Seite unter: Hochschul-, Studiengang- oder Fachwechsel / BACHELOR > Vorgehen beim Fach- und Hochschulwechsel.


    Hochschul-, Studiengang- oder Fachwechsel / BACHELOR


    Ein Wechsel von einer anderen Hochschule an die Universität Göttingen oder eines Faches/Studienganges in ein höheres Fachsemester ist möglich, wenn bereits erbrachte Leistungen anerkannt werden können. Dabei sind die unten genannten Fristen und Zulassungsbedingungen der jeweiligen Fächer und Studiengänge zu beachten!

    Wichtiger Hinweis: Für einen Wechsel in ein höheres Fachsemester oder einen Hochschulwechsel im Fach Sport/Sportwissenschaften beachten Sie bitte die Zulassungsbeschränkung und die gesonderten Fristen für den Studiengang Sport/Sportwissenschaften Lehramt und Sport/Sportwissenschaften Nicht-Lehramt. Eine Bewerbung an der Universität Göttingen ist hier notwendig.


    Für alle Bachelor-Studiengänge/Fächer gilt:

    Die Einstufung in ein höheres Fachsemester übernimmt der/die Anerkennungsbeauftragte des jeweiligen Faches, in das Sie wechseln möchten. Ihr/Ihm müssen Sie Ihre erbrachten Leistungen vorzeigen, welche dann geprüft werden. Wenn eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich ist, stellt sie/er Ihnen das entsprechende Formular aus (Einstufungsbescheinigung). Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit der Anerkennungsbeauftragten/ dem Anerkennungsbeauftragten in Verbindung.

    Vergessen Sie bitte nicht: Wenn Sie dann in dem neuen Studiengang eingeschrieben sind, müssen Ihnen Ihre bisher erbrachten Leistungen noch (für den neuen Studiengang) anerkannt und in das Prüfungsverwaltungssystem FlexNow eingetragen werden. Ob das für Ihr Fach das Prüfungsamt oder auch der/die Anerkennungsbeauftrage vornehmen kann, erfragen Sie bitte direkt bei der Anerkennung.

    Für die Studiengänge an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät, die in höheren Fachsemestern zulassungsfrei sind, müssen Sie sich mit einer Einstufung in ein höheres Fachsemester nur umschreiben (Einstufungsbescheinigung + Antrag auf Änderung des Studienverlaufs) und nicht neu bewerben. Dafür reichen Sie die Einstufungsbescheinigung zusammen mit dem Antrag auf Änderung des Studienverlaufs beim Studierendenbüro der Universität Göttingen ein.

    Sollten Sie allerdings im Rahmen des 2-Fächer-Bachelors in ein Fach wechseln wollen, welches nicht zur Sozialwissenschaftlichen Fakultät gehört, prüfen Sie bitte, ob dieses ebenfalls zulassungsfrei ist oder ob dieses auch im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt ist.



    Die Fristen für die Umschreibung sind für zulassungsfreie Studeingänge der 30.09. für das Wintersemester und der 31.03. für das Sommersemester.

    Für zulassungsbeschränkte Studiengänge sind die Fristen für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester der 15.07. für das Wintersemester und der 15.01. für das Sommersemester.



    Sofern Sie fachlich einschlägige Credits in entsprechendem Umfang vorweisen können, ist eine Einstufung ins höhere Fachsemester möglich.

    Creditsgrenze_Einstufung

    Bitte wenden Sie für Fragen zur Einstufung immer direkt an die Anerkennungsbeaftragten des entsprechenden Faches, in das Sie wechseln möchten.

    Sollten Sie noch nicht genügend Credits erreicht haben, kontaktieren Sie am besten Nadine Schröter.



    Bitte beachten Sie bei einem Wechsel Ihres Studienfaches die Bestimmungen des BAföG! Unter Umständen ist eine weitere Förderung nicht möglich. Informationen hierzu erhalten Sie beim Studentenwerk.


    Formulare und Ansprechpersonen



    Fragen zum Fach- und Hochschulwechsel


    Sollten Sie bereits zu Beginn des Semesters merken, dass eines Ihrer Fächer nicht das richtige ist, dann nutzen Sie die Zeit bis zum nächsten Semester, um sich zu informieren, ob das gewünschte Fach das richtige für Sie ist. Unterstützend gibt es verschiedene Angebote:

    a. Zentrale Studienberatung: Die ausgebildeten Beraterinnen und Berater am Wilhelmsplatz entwickeln mit Ihnen in ausführlichen Gesprächen, welche Schritte Sie gehen können, sollten Sie mit Ihrer ersten Studienentscheidung nicht zufrieden sein. Ist ein Fachwechsel überhaupt nötig? Wo liegen meine Interessen? Welches Fach passt (besser) zu mir? Diese Fragen können durch eine Beratung bei der Zentralen Studienberatung geklärt werden. Nutzen Sie dieses Angebot!

    b. Informationsplattform für Studieninteressierte (IPS): Informationen zu Studieninhalten der einzelnen Studiengänge helfen Ihnen, Ihre Erwartungen an das Studienfach mit der Realität abzugleichen und in interaktiven Aufgaben einen ersten Eindruck zu erlangen. Zu diesen Fragen unterstützt Sie auch die Studienberatung an der Fakultät.

    c. Fachstudienberatung: Gehen Sie zudem zu den Fachstudienberater/innen potentieller Fächer und lassen Sie sich dort zu den Studieninhalten beraten. Die Fachstudienberatungen zu den Fächern der Sozialwissenschaftlichen Fakultät finden Sie hier.

    d. Besuchen Sie Veranstaltungen: Setzen Sie sich in Einführungsvorlesungen, um einen Eindruck der Fachkultur zu bekommen, und sprechen Sie mit Studierenden des Faches. Ggf. können Sie auch an Seminaren des Faches teilnehmen. Dafür sollten Sie aber vorher mit der/dem jeweiligen Dozentin/Dozenten sprechen.

    Ist ein Wechsel erst zum nächsten Wintersemester möglich, nutzen Sie das dazwischenliegende Sommersemester.

    a. Sie können es nutzen, um möglichst viele Leistungen in dem Fach zu erbringen, das Sie beibehalten möchten.

    b. Auch Leistungen im Professionalisierungsbereich sollten bereits erbracht werden. So haben Sie im darauf folgenden Wintersemester, in dem das neue Fach startet, mehr Kapazitäten für die Einführungsveranstaltungen und die Umstellung auf die neue Fachkultur. Vielleicht ist dann sogar das Einhalten der Regelstudienzeit möglich.

    c. Schauen Sie, ob im Schlüsselkompetenzbereich Module freigegeben sind, die Sie sich für Ihr angestrebtes Studienfach anrechnen lassen können.

    d. Manchmal gibt es außerhalb des Regelturnus ein Lehrangebot für bestimmte Module. Informieren Sie sich bei der Fakultätsstudienberatung.



    Neu bewerben müssen Sie sich nur auf zulassungsbeschränkte Fächer oder wenn Sie noch keine anrechenbaren Leistungen erbracht haben.

    Bitte beachten Sie hier die Bewerbungsfristen. Für das Wintersemester ist dies immer der 15.07. Auch wenn Sie bereits an der Universität Göttingen studieren, gibt es keine Sonderregelungen für Ihre Bewerbung. Sie gelten als „normale/r“ Bewerber/in. Sollte Ihre Bewerbung dann erfolglos sein, melden Sie sich bitte umgehend bei der Studienberatung um das weitere Vorgehen zu besprechen.

    > Studieneinstiegsberatung der Sozialwissenschaftlichen Fakultät <



    Leistungen, die Sie in dem Fach erbracht haben, aus dem Sie wegwechseln, können in der Regel in den Professionalisierungsbereich/Schlüsselkompetenzen angerechnet werden oder, sofern es sich um fachlich einschlägige Module handelt, auch in dem Fach, in das Sie hineinwechseln. Die Anerkennung hierfür übernimmt ebenfalls der/die Anerkennungsbeauftragte, des jeweiligen Faches, in das Sie wechseln wollen. Bitte beachten Sie aber, dass nur vollständig abgeleistete Module angerechnet werden können.

    Hier finden Sie die notwendinge Anerkennungsbescheinigung


    Zentrale Informationen


    Informationen der Universität Göttingen zu den Themen: Fachwechsel/Quereinstieg, Ortswechsel, Studienplatztausch, Doppelstudium