Proseminar Europäisches Personen- und Familienrecht


Veranstaltungsnummer:430157

Inhalt:
Das Proseminar ist thematisch eine Lehrveranstaltung im Rahmen des Schwerpunktbereichs 3 (Zivilrecht und Zivilrechtspfelge). Die Teilnahme steht jedoch allen Studierenden ab dem 4. Fachsemester offen.
Das Proseminar wird den Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention auf das Familienrecht der Mitgliedstaaten anhand wichtiger Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte behandeln.

Zeit und Ort:
Der Termin zur Einführung und Themenverteilung findet am 09.04.2024 um 16:30 Uhr im Gerichtslabor (Verfügungsgebäude Raum 0.112) statt. Die Teilnahme an diesem Termin ist für alle Teilnehmenden verpflichtend. Weitere Termine folgen.

Ablauf der Veranstaltung:
Die Veranstaltung bietet allen Teilnehmenden die Möglichkeit, die Anfertigung von Seminar- und Studienarbeiten und den mündlichen Vortrag zu üben. Jede*r Teilnehmer*in wird eine schriftliche Arbeit im Umfang von 12 bis 15 Seiten anfertigen und einen mündlichen Vortrag von etwa 10 bis 15 Minuten halten. Das Proseminar wird nach Anfertigung der schriftlichen Arbeit in wöchentlichen Sitzungen im Laufe der Vorlesungszeit stattfinden, in denen die Teilnehmenden ihre Vorträge halten werden. Im Anschluss daran erfolgt eine individuelle Besprechung der schriftlichen Arbeit und des Vortrags.

Weitere Informationen:
Das Proseminar Europäisches Familienrecht richtet sich an alle Interessierten, die eine vorbereitende Leistung anfertigen möchten und an alle Bachelor-, Master-, LLM- und Erasmus-Studierenden.

Für den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss Erste Prüfung:

  • Schwerpunktbereichsveranstaltung (§ 4a Abs. 1 S. 2) im Schwerpunktbereich 3 - Zivilrecht und Zivilrechtspflege
  • Veranstaltung zur Erbringung der vorbereitenden Leistung gem. § 4a Abs. 3 S. 1 NJAG
  • Diese Veranstaltung ist auch für BA/MA-Studierende geöffnet