Bachelorarbeit


Mit der Bachelorarbeit belegen Sie am Ende Ihres Studiums Ihre Fähigkeiten zum wissenschaftlichen Arbeiten. Ihr Ziel ist es, ein eingegrenztes Thema mittels einer Fragestellung, auf Grundlage von Literatur, (Empirie) und Theorien, wissenschaftlich zu argumentieren und letztlich auch zu beantworten.
Die sieben Schritte zur erfolgreichen Abgabe der Bachelorarbeit sind:

Mit dem Exposé versuchen Sie grundlegend darzustellen, was Ihre Fragestellung und Ihre Problemstellung sind und wie Sie diese vor haben zu beantworten, d.h. Ihr Vorgehen hierzu zu beschreiben. Ein Exposé für eine Bachelorarbeit ist in der Regel drei bis sechs Seiten lang, je nachdem wie intensiv Sie sich schon mit Ihrer Forschungsfrage auseinandergesetzt haben.
Ein gutes Exposé umfasst hierzu folgende Abschnitte:

  • Arbeitstitel & Fragestellung
  • Problemaufriss
  • Mögliche Forschungsanbindung/ Literatur
  • Mögliche Theoriebezüge
  • Methodik
  • Vorgehensbeschreibung (Empirie/ literaturbasiert und Theorie)
  • Vorläufige Gliederung
  • Zeitraum/-plan
  • Mit dem Zeitplan für Ihre Bachelorarbeit ermöglichen Sie Ihren zukünftigen Betreuer:innen eine Einschätzung über ihre Betreuungskapazitäten im jeweiligen Semester. Sollten Sie während der Arbeit an Ihrem Exposé feststellen, dass Sie z.B. im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens, aber auch darüber hinaus, Unterstützungsbedarf haben, nehmen Sie entsprechende Angebote wahr.
    Bei Nachholbedarf im Bereich Literaturrecherche und/oder Literaturverwaltung (etwa mit Zotero oder Citavi) finden Sie bei der Universitätsbibliothek Kursangebote dazu. Bei Schwierigkeiten und Fragen zum wissenschaftlichen Schreiben sind die Schreibberatung der Sozialwissenschaftlichen Fakultät oder das Internationale Schreiblabor gute Anlaufstellen.

    Wenn Sie planen im folgenden Semester Ihre Abschlussarbeit zu schreiben, versuchen Sie im laufenden Semester bereits Ihr Exposé auszuarbeiten und an mögliche Betreuer:innen zu schicken.

    Während des gesamten Prozesses der Arbeit an Ihrer Bachelorarbeit ist der Besuch eines Kolloquiums im Rahmen des Moduls „Bachelorarbeitsforum“ (SQ.Sowi.22) dringend zu empfehlen. Dort lernen Sie ein Konzept für Ihre wissenschaftliche Abschlussarbeit zu erstellen, zu präsentieren und argumentativ zu verteidigen.

    Für Ihre Bachelorarbeit benötigen Sie zwei Betreuer:innen, die gleichzeitig auch Ihre Gutachter:innen sind. Für die Auswahl der Gutachter:innen können Sie sich an den Arbeits- und Forschungsschwerpunkten der jeweiligen Personen orientieren, um Ihnen eine inhaltliche Betreuung zu ermöglichen. Je nach Thema und Standort wird dies nicht immer möglich sein, weshalb die Wahl der Betreuer:innen sorgfältig getroffen werden sollte. Bevor Sie potentielle Gutachter:innen kontaktieren, sollten Sie insbesondere prüfen, ob diese auf ihren Webseiten Hinweise zur Betreuung von Abschlussarbeiten zur Verfügung stellen. Wenn Sie diese Angaben ignorieren, stehen Ihre Chancen schlecht, wohlwollende Betreuer:innen zu finden.
    Verschicken Sie keine unspezifischen oder Sammelemails an Dozent:innen.
    Eine Begutachtung kommt auch instituts-, fakultäts- oder disziplinenübergreifend in Frage. Hier finden Sie die Listen der Prüfungsberechtigten Dozent*innen.
    Bitte kontaktieren Sie Ihre möglichen Betreuer:innen mit einem Exposé, auf dessen Grundlage diese sich bei Ihnen rückmelden können. Hinterlassen Sie einen positiven Eindruck, folgt sicher bald ein erstes Gespräch.

    Im Erstgespräch wird sondiert, ob sich die möglichen Gutachter:innen eine Betreuung aufbauend auf Ihrem bisherigen Arbeitsstand vorstellen können. In der Regel erhalten Sie eine Zu- oder Absage mit dem Hinweis auf weitere Überarbeitungen Ihres Exposés. D.h. je gründlicher Sie Ihr Exposé vorbereitet haben und je detaillierter Sie Ihr Forschungsthema bereits kennen, desto gezielter kann die Beratung erfolgen. Die Erstgespräche dienen nicht dazu, ein allgemeines Brainstorming für Ihre Arbeit durchzuführen. Das ist Ihre Aufgabe. Zur Not könnten Sie dafür auch Hilfestellungen von der Schreibberatung erhalten. Vor dem ersten Beratungsgespräch sollten Sie bereits geklärt haben, ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind, um mit der Arbeit beginnen zu können. Außerdem sollten Ihnen alle relevanten Fristen und Termine (z.B. für die Anmeldung und Abgabe) bekannt sein, die von Ihnen realistischerweise eingehalten werden können.

    Wenn Sie eine bzw. zwei Betreuungszusagen erhalten, halten Sie sich bitte an Ihren vereinbarten Zeitplan. Sollte sich dieser verschieben oder verzögern, kommunizieren Sie dies bitte mit Ihren Betreuer:innen. Sollte keine Kommunikation erfolgen, haben diese das Recht, aufgrund der teils vielen Anfragen zur Betreuung einer Abschlussarbeit, ihre Betreuungszusage wieder zu entziehen.

    Ihre Bachelorarbeit melden Sie beim Prüfungsamt an. Hierfür benötigen Sie das Formblatt zur Anmeldung der BA mit den Unterschriften der Betreuer:innen. Hier finden Sie das Formblatt und ein Merkblatt des Prüfungsamtes.
    Die Mindestvoraussetzungen zur Anmeldung können Sie hier einsehen.
    Beeinträchtigungen oder chronische Erkrankungen können zu unmittelbaren Benachteiligungen im Studium führen. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit Nachteilsausgleiche geltend zu machen. Diese sollen dabei helfen, beeinträchtigende Bedingungen individuell auszugleichen.
    Die Mitarbeiter:innen im Prüfungsamt geben Ihnen hierzu auch Auskunft.
    Der Titel Ihrer Abschlussarbeit muss bei der Anmeldung bereits feststehen.
    Nach der Anmeldung und der Bestätigung durch das Prüfungsamt haben Sie 12 Wochen Zeit für die Bearbeitung.

    Der Schreibprozess baut auf Ihren bisherigen Recherchen für Ihr Exposé sowie auf den Beratungsgesprächen mit den Betreuer:innen auf, die Sie auch während der Schreibphase bei Fragen kontaktieren können. Hierfür stehen Ihnen die Sprechstunden sowie Kommunikationswege über E-Mail, Stud.IP oder Telefon zur Verfügung.
    Das Modul SQ.Sowi.22 (Bachelorarbeitsforum) kann auch im Rahmen der Schlüsselkompetenzen gewählt werden.
    Da Sie Ihr Thema bereits beim Prüfungsamt festgelegt haben, können Sie es nicht mehr grundlegend ändern. Nähere Informationen erhalten Sie beim Prüfungsamt. Für das Schreiben selbst gibt Ihnen die Schreibberatung der Sozialwissenschaftlichen Fakultät nützliche Tipps und bietet verschiedene Workshops an.

    Vor Ablauf der Bearbeitungszeit geben Sie Ihre Abschlussarbeit über Flexnow ab. Mit der Abgabe erklären Sie, dass Sie Ihre Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst haben und dass Sie alle Quellenangaben gemacht haben.
    Fristverlängerungen können nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises (i.d.R. Attest) beim Prüfungsamt gewährt werden (das Attest muss in jedem Fall einen Zeitraum enthalten). Atteste/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für eine Fristverlängerung für Abschlussarbeiten (auch für Hausarbeiten, Portfolios, Essays und andere schriftliche Leistungen) müssen direkt über eCampus eingereicht werden. Eine Anleitung zum Hochladen des Attests finden Sie hier oder Sie gehen über eCampus/Weitere Dienste/Formulare/Formulare der Prüfungsämter zum Formular "Krankheit: Fristverlängerung Abschlussarbeit". Dort finden Sie auch Informationen über den Rücktritt von der Prüfung.

    Nach der Abgabe heißt es erst einmal warten. Ihre Prüfer:innen bekommen Ihre Bachelorarbeit vom Prüfungsamt zugesandt und erhalten eine Frist, bis zu der die Begutachtung erfolgt sein muss. Die Gutachten erhalten Sie vom Prüfungsamt, das Ihnen auch die Note mitteilt.
    Sollten Sie einen triftigen Grund für eine Beschleunigung haben oder vorab eine Bestätigung über das Bestehen der Arbeit benötigen (z.B. für ein anschließendes MA-Studium), kontaktieren Sie bitte rechtzeitig Ihre Prüfer:innen.

    Vor der Beantragung Ihres Zeugnisses sollten Sie eingehend prüfen, ob Sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, die Ihre Prüfungs- und Studienordnung zu Ihren Gunsten vorsieht. Beispielsweise können schlechte Noten im Zeugnis nur als 'Bestanden' angegeben werden. Mehr Informationen zu diesen Notenstreichungen finden Sie in der Prüfungs- und Studienordnung im (§ 14, Abs. 2) und auf der Seite des Prüfungsamtes).