Entscheidungswege an der Philosophischen Fakultät

Alle eingereichten Vorschläge werden zunächst im Hinblick auf universitätsweite Richtlinien und anderen Regelungen zur Verwendung von Studienbeiträgen überprüft und anschließend der Studienkommission vorgelegt. Diese entscheidet daraufhin über die Qualität der Vorschläge und spricht Empfehlungen aus.

Alle Empfehlungen der Studienkommission werden dem Fakultätsrat , dem übergeordneten Entscheidungsgremium der Fakultät, vorgelegt. Dieses Gremium bestätigt die Empfehlungen oder verweist sie zur nochmaligen Stellungnahme erneut an die Studienkommission.
Im Zweifelsfall wird die antragstellende Person bzw. Institution gebeten, den Antrag nachzubessern bzw. einige Details genauer zu erläutern.
Nach der Bestätigung bzw. Ablehnung durch den Fakultätsrat erhalten die Antragsteller bzw. die durchführenden Einrichtungen ein Antragsbescheid mit genauen Angaben zu den Maßnahmen und der Höhe der bewilligten Mittel bzw. einer erschöpfenden Ablehnungsbegründung.

Bei Vorschlägen für Maßnahmen, die aus zentralen Geldern bezahlt, allerdings dezentral umgesetzt werden sollen, entscheidet der Fakultätsrat über die Weiterleitung der Vorschläge an die zKLS-plus.
Vorschläge für Maßnahmen, die aus zentralen Geldern bezahlt und zentral umgesetzt werden sollen, werden direkt an die zKLS-plus weitergeleitet. Die Nachricht über Bewilligung oder Ablehnung dieser Vorschläge wird durch das zentrale Controlling versandt.