Ein Studierender kann nur einmal und nur innerhalb eines akademischen Jahres (WS und das darauf folgende SoSe) durch das Erasmus-Programm gefördert werden. Es ist also nicht möglich, im Sommersemester im Rahmen des Erasmus-Programms im Ausland zu studieren und im Wintersemester des gleichen Jahres oder später erneut durch das Programm gefördert zu werden.