Strafrechtliche Behandlung und Rückfälligkeit von Heranwachsenden

Das Promotionsvorhaben befasst sich mit der Sanktionierung von Heranwachsenden und ihrer Legalbewährung nach einer strafrechtlichen Reaktion. Die Heranwachsenden sind u.a. deshalb ein interessanter Forschungsgegenstand, weil für diese Altersgruppe gemäß § 105 JGG unterschiedliche Sanktionssysteme - Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht - anwendbar sind. Angeheizt durch Berichte über einzelne, spektakuläre Gewalttaten von jungen Menschen wird wieder und wieder in kriminalpolitischen Debatten nicht nur eine Verschärfung des Jugendstrafrechts, sondern mitunter auch die (zumindest regelmäßige) Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende gefordert. Dagegen hat die jugendgerichtliche Praxis in den letzten Jahrzehnten in zunehmendem Maße Jugendstrafrecht auf diese Altersgruppe angewendet. Vor dem Hintergrund dieser kriminalpolitischen Diskussion untersucht die Verfasserin die strafrechtliche Behandlung und die Rückfälligkeit von Heranwachsenden deutschlandweit anhand von Daten des Bundeszentralregisters, die dem Datensatz der Legalbewährungsstudie entstammen.

Das Forschungsvorhaben befasst sich u.a. damit, ob auf Heranwachsende häufiger Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, wobei auch regionale, delikts- und geschlechtsspezifische Unterschiede berücksichtigt werden. Ein weiterer Abschnitt der Dissertation untersucht, ob das Jugendstrafrecht für Heranwachsende in der Praxis milder ist als das allgemeine Strafrecht. Zur Klärung dieser Frage müssen zunächst die Kriterien bestimmt werden, die zur Ermittlung der Strafhärte bzw.
-milde herangezogen werden können. Für die Gegenüberstellung der Sanktionierungssysteme soll vor allem die strafrechtliche Behandlung ausgewählter Altersjahrgänge (der 20- und der 21-Jährigen) miteinander verglichen werden. Daneben wird auch ein regionaler Vergleich angestellt, indem die strafrechtlichen Reaktionen auf Taten von Heranwachsenden in ausgewählten Bundesländern bzw. Landgerichtsbezirken verglichen werden, die unterschiedlich häufig Jugendstrafrecht auf die 18- bis einschließlich 20-Jährigen anwenden.

Abschließend wird die Verfasserin untersuchen, ob Unterschiede bezüglich der Rückfälligkeit im Anschluss an eine strafrechtliche Behandlung nach Jugend- oder nach Erwachsenenstrafrecht festgestellt werden können.

Dissertation:

Palmowski, Sanktionierung und Rückfälligkeit von Heranwachsenden. (in Vorbereitung)

Aufsätze:

Jehle/Palmowski, Noch einmal: Werden Heranwachsende nach Jugendstrafrecht härter sanktioniert?, in: Baier/Mößle, FS Pfeiffer, S. 323-336.

Hohmann-Fricke/Jehle/Palmowski, Rückfallkriminalität nach jugendstrafrechtlichen Entscheidungen, RdJB 2014, S. 313-327.