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Zusatzstudiengang Wirtschaftsrecht

Zum Wintersemester 2001/2002 hat die Universität Göttingen am Juristischen Fachbereich den interdisziplinär konzipierten Zusatzstudiengang "Wirtschaftsrecht" eingerichtet. Das Studium vermittelt Kenntnisse im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht. Neben dem juristischen Rüstzeug umfasst der Studiengang auch Veranstaltungen in den Wirtschaftswissenschaften und Sprachkurse. Das Angebot richtet sich an erfolgreiche Absolventen mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen oder dem Diplom in Wirtschaftswissenschaften. Der Studiengang hat eine Kapazität von 30 Studienplätzen mit jeweils 15 Neuaufnahmen in jedem Semester.

Die Bewerber müssen neben einem Abschluss in Rechts- oder Wirtschaftswissenschaft eine vertiefte Ausbildung in wirtschaftsrechtlichen Grundlagenfächern nachweisen. Diese Ausbildung erfolgt durch eine Teilnahme an Veranstaltungen in den Fächern Handelsrecht, Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht, Internationales Privatrecht oder Steuerrecht, Arbeitsrecht und Europarecht und wird anhand der in den Veranstaltungen erworbenen Leistungsnachweise belegt. Die Wirtschaftswissenschaftler benötigen zusätzlich zur Aufnahme des Zusatzstudiengangs Wirtschaftsrecht die erfolgreiche Teilnahme an den Anfängerübungen der Juristischen Fakultät im Bürgerlichen und im Öffentlichen Recht.

Das Zusatzstudium Wirtschaftsrecht ist in einen theoretischen und einen praxisorientierten Teil gegliedert. Die Regelstudienzeit beträgt zwei Semester. In den Semesterferien vollzieht sich der praktische Teil des Ergänzungsstudiums in Form von Praktika (Dauer 2 Monate) mit begleitenden Prüfungen. Geplant ist ein Netzwerk von 20 bis 30 Unternehmen, die im engen Kontakt mit der Juristischen Fakultät stehen. Das Zusatzstudium Wirtschaftsrecht wird mit einer Magisterarbeit und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen.