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Das Urheberrecht (UrhG) schützt Werke, die eine persönliche geistige Schöpfung beinhalten. Es spricht dem Urheber das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft durch Namensnennung und diverse Verwertungsrechte zu. Nach dem UrhG sind Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst sowie eingeschränkte, weitere geistige Leistungen geschützt. Diesem Schutz unterliegt in der Regel allerdings nur die Darstellung und nicht der Inhalt.
Das Urheberrecht wird durch verschiedene Regelungen beschränkt und lässt damit in bestimmten Kontexten eine Nutzung geschützter Werke zu. Dafür ist allerdings ein enges Regelwerk einzuhalten.
Für die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in der Lehre existieren 3 Möglichkeiten: