Die Vorlesung Staatsrecht II findet im WS 2006/2007

▪ dienstags von 12:00 bis 14:00 Uhr

und

▪ mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr im ZHG104 statt.

Die Gliederung zur Vorlesung Staatsrecht II können Sie sich hier herunterladen.

Das Begleitkolleg zur Ergänzung der Vorlesung Staatsrecht II findet in 4 Gruppen zu folgenden Terminen statt:

∙ Di 16:00 - 18:00 Uhr: T01 Kremser, H.
∙ Di 16:00 - 18:00 Uhr: AP26 Müller-Mall, S.
∙ Do 16:00 - 18:00 Uhr: ZHG002 Korte, S.
∙ Do 16:00 - 18:00 Uhr: ZHG003 Kremser, H.
Die Begleitkollegs beginnen am 7.11. bzw. am 9.11. 2006 (!), und nicht wie ursprünglich angekündigt in der 43. Kalenderwoche.


ANKÜNDIGUNG !!!

Hausarbeit im Staatsrecht II

Ausgabe der Hausarbeit: am 02.02.07 vor dem Sekretariat (Zi. 26)

Abgabe der Hausarbeit: am 16.04.07 zwischen 10-12 Uhr in Raum 27 (es gilt das Datum des Poststempels).

Hinweis zur Hausarbeit:
Es befindet sich ein Druckfehler im Sachverhalt:
Bitte ersetzen Sie die im Text genannten Personen A und B durch
*P* und *R*.


ANKÜNDIGUNG

Die Besprechung der Hausarbeit im Staatsrecht II
findet am 25. Juni 2007, 12-14 c.t., ZHG 006 statt.

Hinweise zur Anfertigung einer Remonstration zur Hausarbeit in Staatsrecht II – SS 2007

Bitte beachten Sie, dass die Zwischenprüfungsordnung vorsieht, dass offensichtliche Bewertungsfehler unverzüglich konkret und substantiiert schriftlich vorgebracht werden.

1. Eine Überprüfung der Korrektur erfolgt nur in Hinblick auf Bewertungsfehler.
2. Wollen Sie nach Teilnahme an der Besprechung am 25.06.2007 Bewertungsfehler rügen, muss dies spätestens bis 06.07.2007 geschehen (fristwahrender Eingang Ihrer Remonstration im Sekretariat, Juridicum, R. 26 bzw. Poststempel des letzten Tages).
3. Ihre Remonstration muss in schriftlicher Form vorgebracht werden. Sie muss substantiiert sein; d.h. ihr muss zu entnehmen sein, worin genau Sie aus welchen Erwägungen einen Bewertungsfehler sehen.


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Die Klausur im Staatsrecht II wird am 17.04.07 im Rahmen der Vorlesung Verwaltungsrecht I im SS 2007 zurückgegeben!


Hinweise zur Anfertigung einer Remonstration zur Zwischenprüfungsklausur in Staatsrecht II – WS 2006/2007

Bitte beachten Sie, dass die Zwischenprüfungsordnung vorsieht, dass offensichtliche Bewertungsfehler unverzüglich konkret und substantiiert schriftlich vorgebracht werden.

1. Eine Überprüfung der Korrektur erfolgt nur in Hinblick auf Bewertungsfehler.
2. Wollen Sie nach Teilnahme an der Besprechung am 17.04.2007 Bewertungsfehler rügen, muss dies spätestens bis 27.04.2007 geschehen (fristwahrender Eingang Ihrer Remonstration im Sekretariat, Juridicum, R. 26 bzw. Poststempel des letzten Tages).
3. Ihre Remonstration muss in schriftlicher Form vorgebracht werden. Sie muss substantiiert sein; d.h. ihr muss zu entnehmen sein, worin genau Sie aus welchen Erwägungen einen Bewertungsfehler sehen.


Die Übungsfälle zur Vorlesung finden Sie hier:
Fälle 1-10,
11-18,
18a - 27,
28 -36 und
37-47.

An dieser Stelle finden Sie einige Wiederholungsfragen zu den Funktionen der Grundrechte und die dazugehörigen
Antworten.
Hier kann das Schema einer Verfassungbeschwerde und eine
Übersicht zu Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 heruntergeladen werden.

ANMERKUNG

In der ersten Stunde der Vorlesung Staatsrecht II am 17.10.2006, hat die Besprechung der Klausur Staatsrecht I stattgefunden.
Hier können Sie die
Remonstrationsbedingungen und
Lösungsskizze der Zwischenprüfungsklausur einsehen und herunterladen.