Schwerbehindertenvertretung an der Universität Göttingen
Egon Cichos
Tel. 0551/39-22725
Fax 0551/39-22185
sbv@zvw.uni-goettingen.de
1. Stellvertreterin
Elke Zufall-Roth
Tel. +49 (0)551/39-22082
przufall@uni-goettingen.de
2. Stellvertreterin
Astrid Schridde-Becker
Kompetenzzentrum Stabile Isotope (KOSI)
Tel.+ 49 (0)551/ 39 3506
3. Stellvertreter
Olaf Senge
Institut für Organische und Biomolekulare Chemie
Telefon:+(0)49 551 39 3220
osenge@gwdg.de
4. Stellvertreter
Norbert Neisen
Institut für Physikalische Chemie
Tel.+49 (0)551 39 3146
nneisen@gwdg.de
Beratungstermine nach Vereinbarung
Schwerbehindertenvertretung für di
e medizinischen Einrichtungen
Die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten nehmen wichtige und bedeutungsvolle Aufgaben wahr. Als Interessenvertretung der schwerbehinderten Beschäftigten sind sie einerseits für deren Belange und Probleme zuständig, andererseits sind sie aber auch Ansprechpartner für den Arbeitgeber, den Personalrat, das Integrationsamt sowie weitere Institutionen, die mit Themen betraut sind, die die schwerbehinderten Beschäftigten betreffen. Insofern sind sie eine Art Schnittstelle in der Arbeitswelt.
Die mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen verbundenen Aufgaben waren schon immer vielfältig und ihre Vertretung nicht einfach zu erfüllen. Es ist eine große Herausforderung, die Balance zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des einzelnen schwerbehinderten Menschen zu halten. In der heutigen Zeit ist die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung noch anspruchsvoller geworden.
Zum einen stehen die meisten Betriebe und Dienststellen unter erheblichem Kostendruck. Dies hat beträchtliche Auswirkungen auf die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, da diese von den Vertrauenspersonen eine hohe Sensibilität und Verhandlungsgeschick erfordern. Zum anderen hat der Gesetzgeber mit der Novellierung des Sozialgesetzbuches (SGB IX) die Rolle der Schwerbehindertenvertretung gestärkt. So wurden ihre Rechte ausgeweitet bzw. neue Aufgaben sind hinzugekommen, wie zum Beispiel die Mitwirkung bei der Einführung und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements.