In publica commoda

Zulassungsbedingungen für den Masterstudiengang "Finnisch-Ugrische Philologie" (78/ 42 C)


  • B.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
  • Fachliche Einschlägigkeit: Nachzuweisen sind
    a) Leistungen in der Finnougristik oder Uralistik im Umfang von wenigstens 60 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in Form von grundlegenden aktiven Kenntnissen in einer zweiten finnougrischen Sprache im Umfang von wenigstens 8 Anrechnungspunkten, oder
    b) Leistungen in der Estonistik, Fennistik oder Hungarologie im Umfang von wenigstens 60 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in der Finnougristik oder Uralistik im Umfang von wenigstens 24 Anrechnungspunkten sowie Leistungen in Form von grundlegenden aktiven Kenntnissen in einer zweiten finnougrischen Sprache im Umfang von wenigstens 8 Anrechnungspunkten.



Sprachvoraussetzungen:
Bewerberinnen und Bewerber müssen Kenntnisse in der estnischen, finnischen oder ungarischen Sprache besitzen, die umfassende Kenntnisse des grammatischen Systems der betreffenden Sprache, das Verständnis von Texten mittleren Schwierigkeitsgrades, die Kommunikation auch in schwierigeren Gesprächssituationen sowie in ausgewählten thematischen Bereichen der Landeskunde beinhalten.
Der Nachweis erfolgt durch Bescheinigungen über erfolgreich abgeschlossene Sprachkurse von Hochschulen, gegebenenfalls auch durch das Zeugnis eines Abiturs an einer Schule, an der die betreffende Sprache Unterrichtssprache ist.